Einrichten eines Einkommens von 1 S 8,3 USN. Buchhaltungsinformationen. Korrektur von Fehlern bei der Erfassung von Waren- und Materialaufwendungen

Materialkosten sind Ausgaben, die beim Materialeinkauf anfallen.

Sachausgaben werden steuerlich anerkannt und in KUDiR zum Zeitpunkt des letzten Eintretens eines der Ereignisse berücksichtigt:

  • Die Materialien wurden zur Abrechnung angenommen;
  • Die Zahlung für Materialien wurde geleistet (Artikel 346.17 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Wenn zwei Bedingungen erfüllt sind, fallen die Sachkosten auf den letzten Termin dieser Veranstaltung an.

Ab dem 1. Januar 2009 werden Kosten in Form von Aufwendungen für Rohstoffe und Materialien sofort nach Eingang und Zahlung berücksichtigt, bis sie in die Produktion übergehen. Daher reicht es aus, die ersten beiden Bedingungen zu erfüllen. Sie wurden von den Entwicklern von 1C 8.3 festgelegt und können nicht geändert werden. Und die Freigabe der Materialien für die Produktion erfolgte vor 2009. Jetzt müssen Sie nicht mehr auf diesen Moment warten:

Das Verfahren zur Anerkennung von Aufwendungen für den Kauf von Waren im vereinfachten Steuersystem in 1C 8.3

Die Warenkosten sind in den Aufwendungen enthalten, wenn folgende Ereignisse eintreten:

  • Die Ware muss buchhalterisch abgenommen werden. In 1C 8.3 erfolgt der Wareneingang durch das Dokument „Act.Invoices“;
  • Die Zahlung der Ware erfolgte an den Lieferanten (Artikel 346.17 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). In 1C 8.3 ist dies das Dokument „Ausbuchung vom Girokonto“;
  • Die Waren müssen an den Käufer verkauft werden (Absatz 2, Absatz 2, Artikel 346.17 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 18. März 2014 Nr. GD-4-3/4801).

Gleichzeitig müssen wir nicht auf den Moment warten, in dem unser Käufer das Geld für die Ware bezahlt. Daher muss das untere Kontrollkästchen „Erhalt von Einkünften (Zahlung vom Käufer)“ nicht angekreuzt werden, da es nicht der geltenden Gesetzgebung entspricht:

Die ersten beiden Punkte „Wareneingang“ und „Warenzahlung an Lieferanten“ in 1C 8.3 werden automatisch überprüft, und im dritten Punkt „Warenverkauf“ muss das Kontrollkästchen unabhängig gesetzt werden, da diese Bedingung der Abgabenordnung von entspricht Die Russische Föderation.

Das Verfahren zur Anerkennung von Vorsteueraufwendungen im vereinfachten Steuersystem in 1C 8.3

Die „Vorsteuer“ ist gemäß den Absätzen in den Aufwendungen enthalten. 8 Absatz 1 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Gleichzeitig muss in KUDiR die „Vorsteuer“-Mehrwertsteuer als separate Zeile berücksichtigt werden, gleichzeitig mit den Kosten der erhaltenen Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, auf die sie sich bezieht.

Um die Vorsteuer in KUDiR abzubilden und in die Ausgaben einzubeziehen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Aufwendungen für erhaltene Waren, Arbeiten und Dienstleistungen müssen für Zwecke der Steuerbuchhaltung erfasst werden. Das heißt, KUDiR sollte Beträge umfassen, die mit dem Kauf von Waren, Materialien, Arbeiten oder Dienstleistungen von Drittorganisationen verbunden sind;
  • Zahlen Sie dem Lieferanten Geld inklusive Vorsteuer, die dieser in Höhe von 100 % abführt.

Gemäß der letzten Bedingung sollten Sie in der Einstellung der Rechnungslegungsrichtlinie „Akzeptierte Ausgaben für gekaufte Waren, Arbeiten, Dienstleistungen“ das Kontrollkästchen aktivieren. Erfolgt keine Lieferung, wird die „Vorsteuer“-Mehrwertsteuer bei Zahlung und Berücksichtigung im KUDiR berücksichtigt Informationsbasis 1C 8.3. Es muss abgewartet werden, bis die Mehrwertsteuer gleichzeitig mit den Ausgaben, auf die sie sich bezieht, als zweite Zeile an KUDiR geht:

Das Verfahren zur Anerkennung zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Selbstkostenpreis im vereinfachten Steuersystem in 1C 8.3

Zusatzkosten sind Transport- und Beschaffungskosten beim Wareneinkauf. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen, die gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen im Rechnungswesen berücksichtigt werden können:

  • oder in den Warenkosten, also in der Belastung von Konto 41,
  • oder als Teil der Vertriebskosten - Belastungskonto 44. Darüber hinaus werden Vertriebskosten entweder nach der Durchschnittszinsformel oder auf einmal abgeschrieben.

Die Bilanzierung von Vertriebskosten in Form von Transportkosten wird im Modul näher untersucht.

1C 8.3 Accounting 3.0 bietet zwei Möglichkeiten zur Erfassung zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit Kosten:

Die erste Möglichkeit zur Anerkennung zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Selbstkostenpreis im vereinfachten Steuersystem in 1C 8.3

In der Steuerbuchhaltung muss eine Organisation im Rahmen des vereinfachten Steuersystems Transport(zusatz)kosten gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation berücksichtigen, die die folgenden Arten von Ausgaben für Steuerzahler im Rahmen des vereinfachten Steuersystems definiert: Ausgaben für den Kauf von Waren, Materialien, Anlagevermögen, Arbeiten, Dienstleistungen.

Daher gibt es in der Abgabenordnung weder den Begriff „Transport- und Beschaffungskosten“ noch „zusätzliche Kosten“. Daher handelt es sich bei Transportdienstleistungen um Dienstleistungen, und dieser Aufwand kann gemäß der Abgabenordnung unter den gleichen Bedingungen ermittelt werden wie bei gewöhnlichen Dienstleistungen.

Bei Auswahl der ersten Option in 1C 8.3 wird ein Dokument „Eingang der Mehrkosten“ erstellt. Es müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, um zusätzliche Kosten getrennt von gekauften Waren anzuerkennen (Absätze 8, 23, 24, Absatz 1, Artikel 346.16, Absatz 2, Absatz 2, Artikel 346.17 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des Finanzministeriums). der Russischen Föderation vom 15. April 2010 Nr. 03 -11-06/2/59):

  • Die Zahlung an den Lieferanten ist erfolgt.

Daher ist es notwendig, zusätzliche Kosten zu verursachen, dh Transportleistungen im 1C 8.3-Programm abzubilden und den Lieferanten dafür zu bezahlen. Sind diese beiden Voraussetzungen für die eingekauften Leistungen erfüllt, sind diese Aufwendungen bereits für die Einbeziehung durch KUDiR berechtigt.

IN in diesem Fall Mehrkosten werden gesondert von der Ware berücksichtigt. Das heißt, wir warten nicht darauf, dass die Waren verkauft werden, sondern da es sich um Dienstleistungen handelt und alle Bedingungen erfüllt sind, nehmen wir sie sofort in KUDiR auf. Diese Option ist einfacher und widerspricht nicht dem Gesetz.

Die zweite Möglichkeit zur Anerkennung zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Selbstkostenpreis im vereinfachten Steuersystem in 1C 8.3

Bei Auswahl der zweiten Option in 1C 8.3 wird ein Dokument „Abschreibung von Mehraufwendungen nach dem vereinfachten Steuersystem“ erstellt. Zusätzliche Kosten werden im Verhältnis zu den verkauften Waren erfasst (Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 20. Januar 2010 Nr. 03-11-11/06):

  • Zusätzliche Kosten entstehen;
  • Die Zahlung an den Lieferanten wurde geleistet;
  • Die Ware wurde verkauft.

Die zweite Möglichkeit liegt darin begründet, dass Transport- und Beschaffungskosten bzw. Zusatzkosten die Ware „verfolgen“. Das heißt, das Kontrollkästchen im Feld „Abschreibung von Vorräten“ bedeutet, dass Transportkosten erst dann in KUDiR berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für ihren Eingang im 1C 8.3-Programm erfüllt sind, die Zahlung an den Lieferanten erfüllt ist und die Ware verkauft werden muss . In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten nicht nur in voller Höhe im KUDiR berücksichtigt, sondern nur in dem Teil, der sich auf die verkauften Waren bezieht. Und dieser Teil wird nach der durchschnittlichen Prozentformel gemäß Kapitel 25 „Einkommensteuer“, Art. berechnet. 320 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

In 1C 8.3 werden die Transportkosten in KUDiR nur zum Zeitpunkt des Monatsabschlusses angezeigt, wenn für diesen Monat Verkäufe stattgefunden haben.

Bei der zweiten Option ist es schwieriger, die Transportkosten zu verfolgen, da die Abschreibung dieser Kosten in den 1C 8.3-Registern berücksichtigt werden muss. Daher ist die erste Option besser geeignet reale Bedingungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gütern anzuerkennen.

Das Verfahren zur Anerkennung zusätzlicher Aufwendungen für Zollzahlungen im vereinfachten Steuersystem in 1C 8.3

Zollzahlungen werden als Aufwand berücksichtigt (Ziffer 11, Satz 1, Artikel 346.16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) und im KUDiR der Organisation im Rahmen des vereinfachten Steuersystems auch gesondert berücksichtigt.

Im Abschnitt „Zollzahlungen“ von 1C 8.3 gibt es den Punkt „Waren abgeschrieben“. Dieser Absatz wurde eingeführt, weil der Föderale Steuerdienst seine Erklärungen abgegeben hat und seine Position recht streng ist. Der Standpunkt des Federal Tax Service ist, dass Zollzahlungen beim Verkauf von Waren in das KUDiR einbezogen werden sollten, vorbehaltlich der Zahlung an den Verkäufer.

Um Zollzahlungen in KUDiR abzubilden und in die Ausgaben einzubeziehen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • die Einfuhr von Waren wurde formalisiert;
  • Zölle müssen bezahlt werden;
  • verkaufte Waren.

Wenn also in 1C 8.3 im letzten Absatz „Warenabschreibung“ das Kontrollkästchen aktiviert ist, gehen die Zollzahlungen am Ende des Monats an KUDiR, mit dem Dokument „Abschreibung der Zollzahlungen für das vereinfachte Steuersystem“. bei Regulierungsverfahren. Wenn kein Kontrollkästchen vorhanden ist, werden die Ausgaben beim Buchen des Belegs „ “ berücksichtigt:

Im Detail wird der Umgang mit möglichen Fehlern im Zusammenhang mit der Abrechnung von Ausgaben im vereinfachten Steuersystem sowie die rechtlichen Anforderungen im vereinfachten Steuersystem untersucht.

Buchhalter, deren Organisationen dem vereinfachten Steuersystem unterliegen, beschweren sich regelmäßig darüber, dass KUDiR in 1C Accounting 3.0 falsch ausgefüllt ist. Es kommt vor, dass Aufzeichnungen von Bilanz erscheinen nicht wie erwartet im Einnahmen- und Ausgabenbuch. In der Veröffentlichung werden die häufigsten Fehler besprochen, die bei der Aufrechterhaltung eines vereinfachten Steuersystems in 1C Accounting 3.0 auftreten, und eine 1C-Verarbeitung zur Korrektur von Fehlern bei der vereinfachten Steuerbuchhaltung vorgeschlagen.

Um die Terminologie von Buchhaltern und Programmierern für die Kommunikation zu verbinden gemeinsame Sprache, lassen Sie mich ein paar Dinge klarstellen:

  1. Das 1C-Plattformobjekt „Accounting Register“ speichert Buchhaltungseinträge Der Hauptbericht mit Buchhaltungseinträgen ist die „Umsatzbilanz“. Daher sind die Begriffe „ Buchhaltungsregisterdaten" Und " Bilanzdaten„spiegeln eine Essenz wider.
  2. KUDiR- Abkürzung für „ Einnahmen- und Ausgabenbuch„, das von Organisationen und Unternehmern mit einem vereinfachten Steuersystem zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage durchgeführt wird. Laut Buch werden Steuern gemäß dem Tarif gezahlt: 6 % der Steuerbemessungsgrundlage (nur Einkommen) oder 15 % der Steuerbemessungsgrundlage (Einnahmen – Ausgaben).

Um das Problem klar zu verstehen, schauen wir uns die Gründe für das Auftreten von Fehlern im vereinfachten Steuersystem in 1C Accounting 3.0 an.

Die Hauptursachen für Rechnungslegungsfehler des vereinfachten Steuersystems in 1C Accounting 3.0

Tatsächlich gibt es nicht viele Gründe und sie hängen alle mit einem Missverständnis der Funktionsweise des 1C-Kostenrechnungsmechanismus zusammen. Liebe Benutzer, Einträge im Einnahmen- und Ausgabenbuch werden nicht nach den Daten des Buchführungsregisters (Umsatzbilanz) gebildet, sondern nach Daten aus ganz anderen Registern.

Deshalb möchte ich das noch einmal fett schreiben

Die in KUDiR enthaltenen Beträge werden nicht dem Buchhaltungsregister oder der Bilanz entnommen, sondern in separaten Registern 1C Accounting 3.0 gebildet

Im Folgenden werden wir uns alle diese Register ansehen. Und ich schenke diesem Thema so viel Aufmerksamkeit, weil

bei der Aufrechterhaltung des vereinfachten Steuersystems in 1C Accounting 3.0 Einführung eines manuellen Vorgangs mit Anpassung nur Buchhaltungsregister(Beträge in der Bilanz) ohne Anpassung der vereinfachten Steuersystemregister, Sie Du machst zu 100 % einen Fehler.!!!

Nach der Eingabe einer manuellen Transaktion sind die Daten in der Bilanz zwar korrekt, die Spesenverrechnungen werden jedoch falsch durchgeführt! Wenn Sie also etwas bei Löhnen, Steuern oder Waren korrigieren möchten, wenden Sie sich an Personen, die wissen, wie man es in 1C Accounting 3.0 richtig macht. Dadurch profitieren Sie letztlich davon, dass Sie künftig Zeit und Nerven bei der Einreichung von Meldungen sparen.

Das Problem wird dadurch noch verschärft, dass die Abrechnungszeiträume nach dem Berichtszeitraum abgeschlossen werden und die Korrektur von Fehlern im Abschlusszeitraum zu Abweichungen zwischen den eingereichten Berichten und den 1C-Daten führen kann. Wenn KUDiR in 1C Accounting 3.0 falsch ausgefüllt ist, besteht die einzig richtige Lösung daher darin, die Daten zu Beginn des offenen Zeitraums zu korrigieren und eine allgemeine Neubuchung der Belege durchzuführen, wodurch ein korrektes Einkommensbuch erstellt wird Ausgaben sollten gebildet werden.

Wie Sie das selbst machen können, zeige ich Ihnen weiter unten in diesem Artikel. Und jetzt schauen wir uns die Einstellungen der Rechnungslegungsrichtlinien gemäß dem vereinfachten Steuersystem an, da KUDiR in 1C Accounting 3.0 aufgrund falscher Einstellungen der Rechnungslegungsrichtlinien manchmal falsch ausgefüllt wird.

Einrichten von Rechnungslegungsrichtlinien gemäß dem vereinfachten Steuersystem in 1C Accounting 3.0

Die Einstellungen der Rechnungslegungsgrundsätze nach dem vereinfachten Steuersystem werden vor Beginn der Rechnungslegung festgelegt und ändern sich theoretisch im Laufe des Jahres nicht.

Um die Rechnungslegungsgrundsätze im vereinfachten Steuersystem Mitte des Jahres korrekt zu ändern, ist es nach der Änderung erforderlich, alle Belege ab Jahresbeginn erneut zu buchen.

Um die Methode zur Korrektur der Buchhaltung im vereinfachten Steuersystem zu untersuchen, erstellen wir bei falsch ausgefülltem KUDiR in 1C Accounting 3.0 im Verzeichnis „Organisationen“ eine neue Organisation – Einzelunternehmer – mit einem vereinfachten Steuersystem von 15 %. In der Karte tragen wir die grundlegenden Daten manuell ein oder verwenden die TIN, wenn der 1C-Gegenparteiendienst angeschlossen ist. Nach dem Ausfüllen beginnen wir mit der Einrichtung des Steuersystems und geben an, dass die Organisation über ein Steuersystem verfügt Vereinfacht (Einnahmen minus Ausgaben).

Die wichtigsten Einstellungen des vereinfachten Steuersystems in 1C Accounting 3.0 befinden sich auf der zweiten Registerkarte „STS“.

Auf dieser Registerkarte können Sie für jede Art von Ausgaben des vereinfachten Steuersystems die Anerkennungsreihenfolge festlegen. Gesetzlich verankerte Fälle der Anerkennung von Auslagen werden durch Häkchen gekennzeichnet, ohne dass die Möglichkeit einer Streichung besteht. Jede Organisation entscheidet, ob bei der Erfassung von Ausgaben Ereignisse mit Änderungsmöglichkeit berücksichtigt werden sollen, indem sie die entsprechenden Kontrollkästchen aktiviert oder deaktiviert. Deshalb,

in Ermangelung von Ausgaben in KUDiR, wenn die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausgaben erfüllt sind, siehe in den Einstellungen zur Aufwandserkennung des vereinfachten Steuersystems für das Vorhandensein zusätzlicher Ausgabenerkennungsereignisse.

Korrektur von Fehlern bei der Erfassung von Waren- und Materialaufwendungen

Betrachten wir den Mechanismus zur Generierung von Ausgaben für KUDiR für gekaufte Waren und Materialien. Zum besseren Verständnis von Korrekturmaßnahmen Bilanzierung des vereinfachten Steuersystems, schaffen wir die einfachste Buchhaltungssituation.

Zunächst zahlen wir einen Gründungsbeitrag zum genehmigten Kapital in Höhe von 10.000 Rubel auf ein Bankkonto ein.

Wir bezahlen Waren und Materialien, dafür überweisen wir dem Lieferanten einen Vorschuss in Höhe von 4.720 Rubel (davon 720 Rubel Mehrwertsteuer). In diesem Fall wird die Buchung Dt 60,02 Kt 51 generiert und der gesamte Zahlungsbetrag landet in Spalte 6 „Gesamtausgaben“ von KUDiR.

Wir nehmen die Quittung der bezahlten Artikel vor und teilen die Quittung in Waren im Wert von 3 Einheiten auf. und wir kommen auf das Konto 41.01 für den Weiterverkauf und Material in Höhe von 1 Einheit. auf das Konto 10.01. zur Nutzung für eigene Zwecke. 1C Accounting generiert Quittungsbuchungen, aber nur die Zahlung für das gekaufte Material wird in das Einnahmen- und Ausgabenbuch aufgenommen.

Die erhaltenen Warenpositionen wurden nicht in KUDiR aufgenommen, da die Einstellungen für das vereinfachte Steuersystem darauf hinweisen, dass zur Erfassung von Ausgaben für gekaufte Waren folgende Ereignisse erforderlich sind: Warenkauf, Bezahlung und Verkauf. Um Materialien als Aufwand zu erfassen, ist der Kauf von Materialien und deren Bezahlung eine ausreichende Voraussetzung:

Dementsprechend geht die Ware nach dem Verkauf an KUDiR. Wir werden eine Produkteinheit von drei gekauften Produkten verkaufen, damit wir die Funktionsfähigkeit des Mechanismus zur Erfassung von Ausgaben im vereinfachten Steuersystem überprüfen können. Wir erstellen ein Dokument für den Verkauf gekaufter Produkte (übrigens, wenn Sie Bruttoaufzeichnungen in TORG 12 anzeigen müssen, dann lesen Sie die Veröffentlichung Brutto in TORG 12 für 1C Accounting 3.0).

Tatsächlich sehen wir nach der Registrierung des Verkaufs Aufzeichnungen über den Verbrauch einer Wareneinheit im Eintrag im Einnahmen- und Ausgabenbuch des vereinfachten Steuersystems.

Das Beispiel zeigt, wie sich die anfänglichen Systemeinstellungen auf die Bildung der Einträge im Einnahmen- und Ausgabenbuch des vereinfachten Steuersystems auswirken. Deshalb,

Wenn Sie keine Datensätze in KUDIR erstellt haben, schauen Sie sich die Einstellungen für Erkennungsereignisse von Ausgaben des vereinfachten Steuersystems an und überprüfen Sie den gesamten Weg der Waren- oder Materialbewegung – vom Kauf bis zum Verkauf oder Verbrauch in der Organisation.

Diese Regel gilt, wenn die Einträge nach Abschluss der Veranstaltungen überhaupt nicht im Buch erscheinen. Es kommt jedoch häufiger vor, dass Ausgaben falsch erfasst werden.

Fehler finden und beheben, wenn KUDiR in 1C Accounting 3.0 falsch ausgefüllt ist

Ein Beispiel für einen solchen Fehler ist, wenn Sie Waren für einen bestimmten Betrag verkaufen, aber ein anderer Betrag in KUDiR landet. In diesem Fall rufen sie einen 1C-Programmierer an und beginnen mit großer Leidenschaft zu beweisen, dass das Programm nicht richtig funktioniert!!! 😡

Die Behebung dieser Art von Fehlern erfordert etwas mehr Wissen. Wenn Sie auf die Register achten, nach denen 1C Accounting 3.0 Buchungen vornimmt, dann beim Buchen Handelsgeschäfte Beachten Sie Bewegungen im Register Aufwendungen im vereinfachten Steuersystem. In diesem Register werden alle Ausgaben erfasst, die in den KUDiR des vereinfachten Steuersystems fallen sollen. Dementsprechend muss dieses Register wann eingesehen werden über Handelsgeschäfte KUDiR in 1C Accounting 3.0 ist falsch ausgefüllt.

Sie können die Daten des Akkumulationsregisters „Ausgaben im vereinfachten Steuersystem“ über den „Universalbericht“ (im Abschnitt „Berichte“) einsehen, wo wir das Register auswählen und Gruppierungen und Indikatoren konfigurieren. In der Bilanz werden Buchhaltungsregisterdaten generiert. Für den Abgleich ist es erforderlich, beide Register für den gleichen Zeitraum zu erstellen und die Daten auf etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen.

Wenn Sie die Art des Fehlers verstehen möchten, überprüfen Sie den Umsatz und berechnen Sie die Transaktionen, aufgrund derer die Buchhaltung „zerstreut“ wurde. Wenn Sie einen zuvor gemachten Fehler korrigieren müssen, schauen Sie sich die Salden an und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten Anpassungen im Register „Aufwendungen im vereinfachten Steuersystem“ vor. Theoretisch ist es möglich, das Buchhaltungsregister zu bearbeiten, aber in der Regel orientieren sich Buchhalter an den Daten in der Bilanz, sodass die Daten in diesem Bericht als wahr angesehen werden.

Um eine Anpassung vorzunehmen, verwenden Sie das Transaktionsdokument, in dem das zu bearbeitende Register ausgewählt wird, in unserem Fall „Ausgaben im vereinfachten Steuersystem“.

Anhand dieses Dokuments bringen wir die Salden des Registers „Aufwendungen im vereinfachten Steuersystem“ in die Salden der Bilanz ein. Danach ist eine allgemeine Neubearbeitung der Dokumente ab dem Zeitpunkt der Korrektur erforderlich, damit die Einträge in KUDiR korrekt übernommen werden.

In der Veröffentlichung wurde der Korrekturmechanismus erörtert Handelsgeschäfte, in dem KUDiR in 1C Accounting 3.0 falsch ausgefüllt ist. Wie Sie bemerkt haben, wurde im gesamten Artikel betont, dass es sich speziell um Handelsgeschäfte handelt. Tatsache ist, dass Transaktionen für Abrechnungen mit Mitarbeitern und Abrechnungen mit Geldern unterschiedlich gestaltet sind. In der nächsten Veröffentlichung werden wir genau darüber sprechen.
Bis bald!


KUDiR in 1C Accounting 3.0 ist falsch ausgefüllt, wie man es behebt (Teil 1)

Alle Steuerzahler, die das vereinfachte Steuersystem (STS) nutzen, sind verpflichtet, ein Einnahmen- und Ausgabenbuch (KUDiR) zu führen. Wenn Sie dies nicht tun oder das Formular falsch ausfüllen, kann Ihnen eine erhebliche Geldstrafe auferlegt werden (Artikel 120 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Dieses Buch wird gedruckt und auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt. Es muss genäht und nummeriert sein.

Bevor Sie mit der Formung beginnen dieses Buch Um Einnahmen und Ausgaben in 1C 8.3 abzurechnen, überprüfen Sie die Programmeinstellungen. Wenn Sie Probleme mit der Bildung von KUDiR haben und einige Ausgaben nicht in das Buch aufgenommen werden, überprüfen Sie die Einstellungen sorgfältig. Hier liegen die meisten Probleme.

Wo ist das Einnahmen- und Ausgabenbuch 1C 8.3? Wählen Sie im Menü „Haupt“ den Abschnitt „Einstellungen“.

Sie sehen eine Liste der konfigurierten Buchhaltungsrichtlinien nach Organisation. Öffnen Sie die Stelle, die Sie benötigen.

Klicken Sie im Formular zur Einrichtung der Rechnungslegungsrichtlinie ganz unten auf den Hyperlink „Steuern und Berichte einrichten“.

In unserem Beispiel wurde das Steuersystem „Vereinfacht (Einnahmen minus Ausgaben)“ gewählt.

Nun können Sie im Abschnitt „STS“ dieser Einstellung das Verfahren zur Einkommenserkennung konfigurieren. Hier wird angegeben, welche Umsätze die Steuerbemessungsgrundlage mindern. Wenn Sie eine Frage haben, warum eine Ausgabe in 1C nicht in das Ausgaben- und Einnahmenbuch fällt, schauen Sie sich zunächst diese Einstellungen an.

Einige Elemente können nicht deaktiviert werden, da sie ausgefüllt werden müssen. Die übrigen Flags können je nach den Besonderheiten Ihrer Organisation gesetzt werden.

Nachdem wir die Buchhaltungsrichtlinie eingerichtet haben, fahren wir mit der Einrichtung des Drucks des KUDiR selbst fort. Wählen Sie dazu im Menü „Berichte“ den Abschnitt „STS-Buch der Einnahmen und Ausgaben“ des Abschnitts „STS“.

Das Formular für den Hauptbuchbericht wird vor Ihnen geöffnet. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Einstellungen anzeigen“.

Wenn Sie die Aufzeichnungen des empfangenen Berichts detailliert beschreiben möchten, aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen. Die restlichen Einstellungen klären Sie am besten mit Ihrem Finanzamt, nachdem Sie sich über die Voraussetzungen für das Erscheinungsbild von KUDiR informiert haben. Diese Anforderungen können je nach Inspektion variieren.

Ausfüllen von KUDiR in 1C: Buchhaltung 3.0

Neben den richtigen Einstellungen ist es vor der KUDiR-Generierung erforderlich, alle Vorgänge zum Monatsabschluss abzuschließen und die Richtigkeit der Belegreihenfolge zu überprüfen. Alle Ausgaben werden nach ihrer Bezahlung in diesem Bericht aufgeführt.

Das D&R-Buchhaltungsbuch wird automatisch und vierteljährlich erstellt. Dazu müssen Sie in dem Formular, in dem wir gerade die Einstellungen vorgenommen haben, auf die Schaltfläche „Generieren“ klicken.

Das Einnahmen- und Ausgabenbuch besteht aus 4 Abschnitten:

  • Abschnitt I. In diesem Abschnitt werden alle Einnahmen und Ausgaben für den Berichtszeitraum vierteljährlich unter Berücksichtigung der chronologischen Reihenfolge dargestellt.
  • KapitelII. Dieser Abschnitt wird nur ausgefüllt, wenn das vereinfachte Steuersystem „Einnahmen minus Ausgaben“ lautet. Darin sind alle Kosten für Anlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte enthalten.
  • KapitelIII. Darin sind Verluste enthalten, die die Steuerbemessungsgrundlage mindern.
  • KapitelIV. In diesem Abschnitt werden Beträge angezeigt, die die Steuer senken, z. B. Versicherungsprämien für Mitarbeiter usw.

Wenn Sie alles richtig konfiguriert haben, wird KUDiR korrekt gebildet.

Manuelle Einstellung

Sollte KUDiR doch einmal nicht ganz so ausgefüllt sein, wie Sie es sich gewünscht haben, können die Einträge manuell korrigiert werden. Wählen Sie dazu im Menü „Operationen“ die Option „STS-Einnahmen- und Ausgabenbucheinträge“.

Erstellen Sie im sich öffnenden Listenformular ein neues Dokument. Geben Sie in der Kopfzeile des neuen Dokuments die Organisation ein (falls mehrere davon im Programm vorhanden sind).

Dieses Dokument verfügt über drei Registerkarten. Die erste Registerkarte korrigiert die Einträge in Abschnitt I. Die zweite und dritte Registerkarte befinden sich in Abschnitt II.

Nehmen Sie ggf. die notwendigen Einträge in diesem Dokument vor. Anschließend wird KUDiR unter Berücksichtigung dieser Daten gebildet.

Analyse des Buchhaltungsstatus

Mit diesem Bericht können Sie visuell überprüfen, ob das Einnahmen- und Ausgabenbuch korrekt ausgefüllt ist. Um es zu öffnen, wählen Sie im Menü „Berichte“ den Punkt „Buchhaltungsanalyse nach dem vereinfachten Steuersystem“.

Wenn das Programm Aufzeichnungen für mehrere Organisationen führt, müssen Sie im Berichtskopf diejenige auswählen, für die der Bericht benötigt wird. Legen Sie außerdem den Zeitraum fest und klicken Sie auf die Schaltfläche „Generieren“.

Der Bericht ist in Blöcke unterteilt. Sie können auf jeden von ihnen klicken und eine Aufschlüsselung des Betrags erhalten.

Wenn bei der Erstellung des KUDiR etwas nicht in der Spesenspalte enthalten war, es aber scheinbar so sein sollte, sollten Sie überprüfen, ob die erforderliche Dokumentenreihenfolge eingehalten wird. Das bedeutet, dass 1C Accounting Ihre Ausgaben nicht als „Ausgaben“ von KUDiR erfasst, bis alle Bedingungen für die Anerkennung dieser Ausgaben erfüllt sind. Der folgende Artikel stellt kurz die wichtigsten Fälle und Beispiele dafür vor.

Der Zeitpunkt der Anerkennung von Ausgaben im vereinfachten Steuersystem und der Einrichtung von 1C

Ein Screenshot der Einstellungen einer der unten aufgeführten Versionen von 1C: Accounting 8.3 hilft Ihnen beim Umgang mit einem typischen „Fehler“ KUDiR.

Webseite_

Auf diesem Screenshot können Sie sehen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, um Ausgaben anzuerkennen, die die Everringern. Die Einstellungen werden für das vereinfachte Steuersystem mit der Bemessungsgrundlage „Einnahmen – Ausgaben“ angezeigt, was jedoch klar sein sollte, da bei einem vereinfachten Steuersystem von 6 % (der Bemessungsgrundlage „Einkommen“) die Ausgaben keinen Einfluss auf die Höhe haben überhaupt Steuern gezahlt. Wenn Sie keine Ausgaben in KUDiR erfasst haben, prüfen Sie, ob alle Voraussetzungen des etablierten Anerkennungsverfahrens erfüllt sind Ausgaben dieser Art in einem vereinfachten Steuersystem.

Es ist erwähnenswert, dass Sie Ihr 1C vor dem Führen von Aufzeichnungen ordnungsgemäß konfigurieren mussten, da es sich lediglich um ein Programm handelt und es selbst nicht genau weiß, was Sie von ihm erwarten. Wenn Sie das obige Einstellungsfenster (oder ein ähnliches Fenster in einer anderen Version von 1C 8) zum ersten Mal sehen, bedeutet das, dass Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, 1C zu konfigurieren, bevor Sie Ihre Dokumente in die Datenbank eingegeben haben!

Es gab einen wichtigen Teil des Artikels, aber ohne JavaScript ist er nicht sichtbar!

Das Verfahren zur Erfassung von Aufwendungen im vereinfachten Steuersystem

In der vereinfachten Fassung wird die sogenannte „Cash-Methode“ zur Erfassung von Aufwendungen verwendet. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ausgaben erst dann im Einnahmen- und Ausgabenbuch sehen, wenn sie von Ihnen bezahlt wurden.

Ich werde hier nicht näher auf die Gesetze eingehen, da wir uns gerade für die Buchhaltung in 1C: Simplified interessieren und nicht für die Theorie Buchhaltung. Denken Sie in diesem Zusammenhang nur an die wichtigste (Notwendigste) Voraussetzung für die Anerkennung von Ausgaben im vereinfachten Steuersystem und damit deren Aufnahme in KUDiR:

Ausgaben werden in KUDiR angezeigt, wenn:

sie werden bezahlt!

Außerdem, Es gibt Ausnahmen. Aber bevor ich diese Sonderfälle betrachte, möchte ich noch etwas sagen volle Liste Bedingungen:

  1. Die Ausgaben müssen in der Liste gemäß Art. aufgeführt sein. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.
  2. Aufwendungen müssen wirtschaftlich gerechtfertigt und dokumentiert sein.
  3. Spesen müssen bezahlt werden.

Besonderes Verfahren zur Anerkennung im vereinfachten Steuersystem für bestimmte Ausgabenarten

Kostenrechnung für eingekaufte Waren

Solche Aufwendungen können Sie zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage anerkennen, wenn Sie gleichzeitig (!) folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Bezahle sie
  2. Verkaufen Sie einige oder alle gekauften Artikel

Wie Sie sehen, werden die Warenkosten nur für den Teil der verkauften Waren übernommen! Wenn Sie eine Warenpartie gekauft, diese aber nicht verkauft haben, gehen diese Kosten niemals an KUDiR. Schauen Sie sich im Zweifelsfall das allererste Bild im Artikel an (oder noch besser: Laden Sie es zur Erinnerung auf Ihren Computer herunter).

Kostenübernahme für Produktionsmaterialien

Wenn Sie denken, dass es notwendig ist, Materialien für die Produktion abzuschreiben, Produkte herzustellen und diese dann zu verkaufen, dann irren Sie sich. Zugekaufte Produktionsmaterialien müssen lediglich aktiviert und bezahlt werden. Somit sind die Bedingungen wie folgt:

  1. Erhalten Sie Materialien vom Lieferanten

Hier müssen keine Rechnungsanforderungen oder Produktionsberichte für die Schicht erstellt werden.

Bedingungen für die Bilanzierung von Anlageaufwendungen im vereinfachten Steuersystem 15

Vergessen Sie zunächst nicht, dass das Anlagevermögen seit 2016 nur noch Ausrüstung (sowie Grundstücke, Fahrzeuge, Gebäude und Bauwerke) im Wert von mehr als 100.000 Rubel umfasst. Genau, eine Erinnerung!

Um Aufwendungen für ein Anlagevermögen im vereinfachten Steuersystem anerkennen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Anlagevermögen muss bezahlt werden
  2. Es muss in Betrieb genommen werden

Ich habe hier nicht über die Großschreibung geschrieben, aber das ist schon klar: Sie können nicht berücksichtigen, was Sie noch nicht erhalten haben.

Sie müssen die Anschaffungskosten des erworbenen Anlagevermögens während des Steuerzeitraums (Jahr) zu gleichen Teilen entsprechend den Berichtsperioden (d. h. vierteljährlich) berücksichtigen. Vergessen Sie nicht, dass Sie mit der Abrechnung der Betriebssystemkosten ab dem Zeitraum beginnen können, in dem eine der folgenden Bedingungen zuletzt erfüllt war:

  • Zahlung des Anlagevermögens
  • Inbetriebnahme

Fassen wir es zusammen

Somit wird das Verfahren zur Erfassung von Ausgaben im vereinfachten Steuersystem mit der Bemessungsgrundlage „Einnahmen minus Ausgaben“ in erster Linie durch russische Gesetze bestimmt. Auf dieser Grundlage müssen Sie Ihre Kopie von 1C: Simplified richtig konfigurieren. Beginnen Sie mit der Aufzeichnung (Eingabe aktueller Dokumente) erst, wenn Sie sicher sind, dass die Programmeinstellungen zu 100 % korrekt sind. Andernfalls werden Sie bei der Bildung von KUDiR und mehr unweigerlich auf Fehler stoßen.

Wladimir Iljukow

Diese Artikelserie untersucht Bilanzierung des Anlagevermögens in 1C USN 8.3 mit praktischen Beispielen. Dieser Artikel enthält regulatorische Regeln für die Bilanzierung des Anlagevermögens. In den folgenden Veröffentlichungen werden praktische Beispiele für die Bilanzierung von Anlagevermögen in 1C USN 8.3 diskutiert.

Sie werden für diejenigen von Interesse sein, die das vereinfachte Steuersystem (STS) anwenden, wobei der Besteuerungsgegenstand Einnahmen abzüglich Ausgaben sind.

Die hier beschriebenen Beispiele der Anlagenbuchhaltung sind im Programm nachgebildet. Tatsächlich werden sie in den Programmen , völlig identisch sein.

Plan für die Veröffentlichung von Artikeln zur Bilanzierung von Anlagevermögen in 1C USN 8.3

  1. Bilanzierung von Anlagevermögen in 1C USN 8.3 (Regulierungsrahmen) – dieser Artikel.
  2. Bilanzierung von nicht abschreibungsfähigem Eigentum in 1C USN 8.3.
  3. Bilanzierung von beweglichem Vermögen in 1C USN 8.3.
  4. Liquidation von Anlagevermögen im vereinfachten Steuersystem 1C 8.3.
  5. Vorzeitiger Verkauf von Anlagevermögen in 1C USN 8.3.
  6. Modernisierung des Anlagevermögens in 1C USN 8.3.

Organisationen, die bei der Bilanzierung des Anlagevermögens nach 1C USN 8.3 Einkommen als Besteuerungsgegenstand gewählt haben, müssen lediglich die Rechnungslegungsstandards einhalten. Wenn als Besteuerungsgegenstand Erträge abzüglich Aufwendungen gewählt werden, ist die Organisation zusätzlich zur Einhaltung der Rechnungslegungsstandards verpflichtet, die Anforderungen der Steuerbuchhaltung hinsichtlich der korrekten Erfassung der Aufwendungen des Anlagevermögens einzuhalten.

Die Abgabenordnung der Russischen Föderation definiert klar die Bedingungen für die Erfassung von Aufwendungen für das Anlagevermögen. Daher werden sie in allen Versionen der 1C Accounting 3.0-Programme automatisch erkannt, sobald alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Dies erleichtert die laufende Arbeit des Buchhalters erheblich.

Dennoch ist es für den Benutzer, der für die Buchhaltung des Anlagevermögens verantwortlich ist, wichtig zu verstehen, wie das Programm funktioniert und wie man das Anlagevermögen korrekt bilanziert Steuerbuchhaltung nach dem vereinfachten Steuersystem. Erinnern wir uns dazu an die Anforderungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation zur Bilanzierung von Aufwendungen für Anlagevermögen in 1C USN 8.3 im Zusammenhang mit der Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems. In den folgenden Veröffentlichungen werden praktische Beispiele für die Bilanzierung von Anlagevermögen in 1C USN 8.3 vorgestellt.

Für eine ordnungsgemäße Bilanzierung des Anlagevermögens ist es sehr gefährlich, sich auf die alltägliche Vorstellung vom Anlagevermögen zu beschränken. Es ist wichtig, genau zu wissen, was dieser Begriff in der Buchhaltung und Steuerbuchhaltung bedeutet.

Das Konzept des Betriebssystems im Rechnungswesen

Anlagevermögen sind Vermögenswerte, für die gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

  • Der Vermögenswert ist zur Verwendung in der Produktion, für Verwaltungszwecke der Organisation bestimmt oder wird als Miet- oder Leasinggegenstand genutzt.
  • Der Vermögenswert hat eine Laufzeit wohltuender Nutzen Mehr als ein Jahr.
  • Die Organisation bzw. der Unternehmer hat zunächst nicht die Absicht, diesen Vermögenswert zu verkaufen. Es wurde erworben (erstellt, gebaut) für Produktionsaktivitäten oder für Managementzwecke.
  • Der Vermögenswert ist für die Verwendung in Aktivitäten bestimmt, die direkt oder indirekt Einnahmen für die Organisation generieren können.

Diese Definition ist in angegeben Abschnitt 4 PBU 6/01„Buchhaltung des Anlagevermögens.“ IN Abschnitt 5 PBU 6/01 Es wird eine offene Liste der Vermögenswerte bereitgestellt, die Teil des Betriebssystems sein können, wenn sie die in festgelegte Bedingungen erfüllen Abschnitt 4 PBU 6/01. Dabei handelt es sich um Gebäude, Bauwerke, Geräte, Grundstücke, Baugrund und andere Gegenstände.

Die Organisation hat das Recht, Vermögenswerte, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, als Teil der Vorräte zu berücksichtigen, wenn ihre Kosten 40.000 Rubel pro Einheit nicht überschreiten. Um dieses Recht auszuüben, muss die Organisation dieses Recht in ihren Rechnungslegungsgrundsätzen festschreiben. Abs. 4 Abschnitt 5 PBU 6/01.

Gegenstände, deren Kosten 40.000 Rubel pro Einheit übersteigen und deren Nutzungsdauer buchhalterisch mehr als 12 Monate beträgt, werden nur als Anlagevermögen berücksichtigt.

Das Konzept des Betriebssystems in der Steuerbuchhaltung

Der Begriff „Anlagevermögen“ wird in vielen Abschnitten der Abgabenordnung der Russischen Föderation häufig verwendet, die Abgabenordnung legt jedoch nicht fest, was es ist. Es wird helfen, diese Frage zu beantworten Satz 1 Kunst. 11 Abgabenordnung der Russischen Föderation. In ihm Es wurde festgestellt, dass Konzepte und Begriffe, die in der Abgabenordnung der Russischen Föderation verwendet, dort aber nicht definiert werden, in der Bedeutung verwendet werden müssen, in der sie in anderen Rechtsakten definiert sind.

Daraus folgt, dass in der Steuerbuchhaltung der Begriff des OS in dem oben für die Buchhaltung definierten Sinne aufzufassen ist. Gleichzeitig ist es sehr wichtig, sich daran zu erinnern in der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind nicht alle Betriebssysteme im Betriebssystem enthalten :

Steuerpflichtige, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, haben das Recht in das Anlagevermögen nur solche Anlagegüter einbeziehen, die als abnutzbares Vermögen ausgewiesen sind, Absatz 4 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Abschreibungsfähiges Eigentum ist Eigentum, dessen Anschaffungskosten mehr als 100.000 Rubel betragen und dessen Nutzungsdauer 12 Monate überschreitet, Absatz 1 der Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

In der Buchhaltung werden die OS-Kosten am Ende eines jeden Monats durch Abschreibungen als Aufwand berücksichtigt. In der Steuerbuchhaltung nach dem vereinfachten Steuersystem werden keine Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen; darüber hinaus gibt es eine geschlossene Liste der nicht abschreibungspflichtigen Gegenstände, Satz 2 der Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation:

  • Erde, Wasser, Untergrund und andere Natürliche Ressourcen;
  • Vorräte, Waren;
  • Objekte des unvollendeten Kapitalbaus;
  • Wertpapiere, Finanzinstrumente von Termingeschäften
  • und andere in aufgeführte Immobilien Absatz 2 Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Es ist eine faire Aussage: Was ein Betriebssystem in der Steuerbuchhaltung ist, ist auch ein Betriebssystem in der Buchhaltung. Die gegenteilige Aussage trifft nicht immer zu, da nicht abschreibungsfähiges Vermögen in der Steuerbilanz nicht zum Anlagevermögen zählt. Zum Beispiel Land, Stausee usw.

In der Einkommensteuerbuchhaltung werden die Kosten des Anlagevermögens berücksichtigt, indem Abschreibungen berechnet und anschließend als Aufwand abgeschrieben werden. In der Steuerbuchhaltung nach dem vereinfachten Steuersystem werden keine Abschreibungen auf das Anlagevermögen (abschreibungsfähiges Vermögen) vorgenommen. Aufwendungen für Anlagevermögen werden in der Steuerbilanz im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems anders erfasst.

Betriebssystemkosten

Gemäß Abs. 1-2 S. 1 EL. 346.16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation können Unternehmer und Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, ihre Einkünfte für Ausgaben aus nachträglichen Gründen kürzen.

  • Für den Erwerb (Bau, Produktion) von OS;
  • Zur Nachrüstung, Rekonstruktion, Modernisierung und technischen Umrüstung von Betriebssystemen;

Wir betonen, dass wir das Anlagevermögen meinen, das zu den abschreibungsfähigen Immobilien gehört. Oben wurde klargestellt, dass nicht abschreibungsfähiges Anlagevermögen die Steuerbemessungsgrundlage der Steuerzahler im Rahmen des vereinfachten Steuersystems nicht verringert. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Kosten für nicht abschreibungsfähige Immobilien im vereinfachten Steuersystem nicht als Aufwand anerkannt werden.

Beispiel 1: Ein Laptop wurde für 80.000 Rubel gekauft. Da die Kosten für einen Laptop 40.000 Rubel übersteigen und seine Nutzungsdauer beispielsweise 5 Jahre beträgt, sollte er in der Buchhaltung als Betriebssystem berücksichtigt werden. In der Steuerbuchhaltung nach dem vereinfachten Steuersystem wird ein Laptop als nicht abschreibungsfähiges Eigentum eingestuft, da seine Anschaffungskosten weniger als 100.000 Rubel betragen. Andererseits, dieses Objekt entspricht der Definition von Materialaufwand. Daher können die Anschaffungskosten als Materialaufwand berücksichtigt werden. Dazu im Dokument „ Annahme zur Buchhaltung > Ausrüstung > Registerkarte Steuerbuchhaltung (STS) > Feld Verfahren zur Einbeziehung von Kosten in die Ausgaben „Der Wert muss festgelegt werden“ In die Ausgaben einbeziehen ».

Unter diesen Voraussetzungen werden die Laptop-Kosten gemäß den im Formular angegebenen Einstellungen berücksichtigt. Hauptmenü > Einstellungen > Steuern und Berichte > Vereinfachtes Steuersystem > Verfahren zur Erfassung von Ausgaben > Sachausgaben ».

Beispiel 2: Es wurde ein Grundstück gekauft. Wir gehen davon aus, dass die Kosten 100.000 Rubel übersteigen. Die Tatsache, dass es sich bei Grundstücken um nicht abschreibungsfähiges Eigentum handelt, wird in deutlich dargelegt Absatz 2 Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Land kein Anlagevermögen und keine Ware sein kann. Um zu verstehen, ob Grundstückskosten im vereinfachten Steuersystem als Aufwand anerkannt werden können, müssen Sie den Zweck ihrer Anschaffung kennen.

Wird ein Grundstück zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben, so ist das Grundstück als Ware zu bilanzieren. Unter diesen Voraussetzungen können Grundstückskosten in die Warenkosten einbezogen werden. Gleichzeitig werden sie gemäß den im Formular „ Hauptmenü > Einstellungen > Steuern und Berichte > Vereinfachtes Steuersystem > Verfahren zur Erfassung von Ausgaben > Ausgaben für den Kauf von Waren ».

Eine weitere Frage ist, ob ein Grundstück zur Nutzung für Wirtschafts- und Produktionstätigkeiten erworben wurde. Beispielsweise plant eine Organisation, darauf einen Parkplatz zu bauen. Mit dieser Nutzungsmöglichkeit erhält ein Grundstück den Status eines Vermögenswerts, wird jedoch in der Steuerbuchhaltung nicht in die Betriebswirtschaftslehre einbezogen, da es keiner Abschreibung unterliegt. Und wenn ja, dann können die Kosten des Grundstücks nicht als Aufwand im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems anerkannt werden.

Solche Klarstellungen finden sich in den Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 03-11-06/2/101 vom 30. Juni 2011, Nr. 03-11-06/2/145 vom 16. September 2010, Nr . 03-11-06/2/5946 vom 28. Februar 2013, Nr. 03-11-06/2/46 vom 04.08.2011.

Bedingungen für die Anerkennung von Anlageaufwendungen

Im Management Accounting können Anlageaufwendungen zum Zeitpunkt ihrer Zahlung erfasst werden. Diese Regel gilt nicht für die Steuerbuchhaltung im vereinfachten Steuersystem. Aufwendungen für das Anlagevermögen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der gleichzeitig die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  1. Betriebssystem bezahlt, Absatz 2 Kunst. 346.17 Abgabenordnung der Russischen Föderation.
  2. Anlagevermögen sind abnutzbare Vermögenswerte, Klausel 4 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.
  3. Das Betriebssystem wurde in Betrieb genommen, .
  4. Für Betriebssysteme, die der staatlichen Registrierung unterliegen, ist es erforderlich, das staatliche Registrierungsverfahren zu durchlaufen. Abs. 9 Absatz 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.
  5. Verwendetes Betriebssystem unternehmerische Tätigkeit, subp. 4 S. 2 EL. 346.17 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Die vierte und fünfte Bedingung werden im Programm nicht automatisch berücksichtigt. Daher muss der Benutzer die Kontrolle über deren Umsetzung selbständig ausüben.

Zeitpunkt der Erfassung des Anlageaufwands

Die ersten drei Bedingungen werden mit den entsprechenden Unterlagen im Programm eingetragen. In dem Berichtszeitraum, in dem alle drei Bedingungen erfüllt sind, beginnt das Programm mit der automatischen Erfassung der Aufwendungen für das Anlagevermögen.

Lassen Sie uns auf die Bedingungen für die Anerkennung von Anlageaufwendungen eingehen

Für die korrekte Erfassung von Aufwendungen für das Anlagevermögen ist es sehr wichtig zu berücksichtigen, wann die Aufwendungen für das Anlagevermögen entstanden sind: vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem oder während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Gekaufte Immobilie bezahlt

Zwingende Voraussetzungen für die Erfassung von Aufwendungen für den Erwerb von Anlagevermögen sind deren Erwerb und Zahlung an den Lieferanten, vgl. Absatz 2 Kunst. 346.17 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

  • Ankunft von OS.
  • OS-Zahlung.

OS-Zahlung

Barzahlung des Anlagevermögens in bar wird mit den Dokumenten „Bargeldausgabe“ und die Zahlung mit bargeldlosen Mitteln mit den Dokumenten „Ausbuchung vom Girokonto“ registriert.

Ankunft von OS

Der Erwerb von OS in das Eigentum einer Organisation oder eines Unternehmers kann erfolgen verschiedene Wege. Dies ist der Erwerb eines Betriebssystems gegen Gebühr, Bau, Herstellung. Darüber hinaus können sich die Kosten des Betriebssystems aufgrund der Kosten für dessen Fertigstellung, Nachrüstung, Umbau, Modernisierung und technische Umrüstung ändern. Klausel 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Der Erhalt des kostenpflichtig erworbenen Betriebssystems wird in den Dokumenten „Quittung > Ausrüstung“ registriert. In diesem Fall erfolgt eine Belastung des Kontos 08.04 „Anschaffung von Anlagevermögen“.

Die Modernisierung und Erstellung eines Betriebssystems auf wirtschaftliche Weise wird im Programm mit verschiedenen Dokumenten registriert. Ihre Bedeutung besteht darin, dass sie die Anschaffungskosten einer Anlage auf dem Konto 08.03 „Bau von Anlagevermögen“ bilden.

Inbetriebnahme des Betriebssystems in 1C USN 8.3

Einer noch Voraussetzung Die Erfassung von Aufwendungen für Anlagevermögen ist deren Inbetriebnahme, subp. 1-2 S. 3 EL. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Um die Anschaffungskosten des Anlagevermögens richtig zu erkennen, ist es sehr wichtig zu berücksichtigen, wann es erworben (gebaut oder hergestellt) wurde: während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems (vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem) vorher beim Übergang zum vereinfachten Steuersystem oder während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems.

OS gekauft vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem

Anlagevermögen, das während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems erworben wurde, kann auch nach dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem weiterhin als Anlagevermögen genutzt werden. Da sie einen Restwert haben können, stellt sich die Frage, in welcher Reihenfolge eine Anerkennung als Aufwand im vereinfachten Steuersystem zulässig ist.

Die Antwort ist in gegeben subp. 3 S. 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Kosten für Anlagegüter, die vor dem Übergang auf das vereinfachte Steuersystem erworben (geschaffen, hergestellt) wurden, werden in Abhängigkeit von ihrer Nutzungsdauer in die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung des vereinfachten Steuersystems in der Reihenfolge einbezogen.

Darüber hinaus werden in jedem Steuerzeitraum die Aufwendungen für die Berichtsperioden zu gleichen Teilen übernommen. Abs. 5 Subp. 3 S. 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Die oben zitierten Normen besagen übrigens nicht ausdrücklich, dass der Restwert als Aufwand zu berücksichtigen ist. Eigentlich ist es offensichtlich. Wenn wir davon ausgehen, dass die Anschaffungskosten des Betriebssystems in den Ausgaben berücksichtigt werden müssen, führt dies zu einer illegalen Doppelzählung der Ausgaben.

Zum Beispiel am 31. Dezember letztes Jahr Bei Anwendung des OSN in der Steuerbuchhaltung für die Einkommensteuer werden 120.000 Rubel als Aufwand berücksichtigt, was einem Drittel der ursprünglichen Kosten entspricht. Wenn nach dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem nicht der Restwert, sondern die Anschaffungskosten in Höhe von 360.000 Rubel in die Ausgaben einbezogen werden, ergibt sich, dass 120.000 Rubel in den Ausgaben des Steuerzahlers doppelt berücksichtigt werden. Einmal während der Geltungsdauer des OSN und ein zweites Mal während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems.

Beispiel 3. Die Organisation, die OSN nutzt, hat das Betriebssystem am 16. Dezember 2014 in Betrieb genommen. Ab dem 1. Januar 2017 stellte diese Organisation auf das vereinfachte Steuersystem um und wählte Einnahmen abzüglich Ausgaben als Besteuerungsgegenstand. Die Anschaffungskosten betragen 120.000 Rubel, die Nutzungsdauer beträgt 36 Monate.

Während des Zeitraums, in dem die Organisation das Betriebssystem nutzte, war das Betriebssystem zwei Jahre lang in Betrieb. In dieser Zeit fielen Abschreibungen in Höhe von 120.000/36*24=80.000 Rubel an. Infolgedessen betrug der Restwert des Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem 120.000-80.000 = 40.000 Rubel.

Da die Nutzungsdauer des Vermögenswerts 3 Jahre nicht überschreitet, kann sein Restwert im ersten Jahr der Anwendung des vereinfachten Steuersystems vollständig als Aufwand anerkannt werden. Gleichzeitig akzeptiert die Organisation am Ende jedes Quartals Ausgaben in gleichen Teilen von 40.000/4 = 10.000 Rubel.

Beispiel 4. Das Anlagevermögen im Wert von 840.000 Rubel und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren wurde in Betrieb genommen, als die Organisation dem allgemeinen Steuersystem unterlag. Während des Betriebs des OS und der Geltungsdauer des OSN fielen Abschreibungen in Höhe von 120.000 Rubel an. Es wird bei der Berechnung der Einkommensteuer als Aufwand berücksichtigt. Zum Zeitpunkt des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem erreichte der Restwert des Anlagevermögens 720.000 Rubel.

Die Steuergesetzgebung erlaubt Ihnen, diesen Betrag für drei aufeinanderfolgende Jahre in der folgenden Reihenfolge als Aufwand zu berücksichtigen.

  • Im 1. Jahr: 50 % des Restwertes, also 360.000 Rubel. Vierteljährlich 90.000 Rubel.
  • Im 2. Jahr: 30 % des Restwertes, also 216.000 Rubel. Vierteljährlich für 54.000 Rubel.
  • Im 3. Jahr: 20 % des Restwertes, also 144.000 Rubel. Vierteljährlich für 36.000 Rubel.

OS, das während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems erworben wurde

In welcher Reihenfolge können Ausgaben für Anlagevermögen anerkannt werden, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems erworben (gebaut, hergestellt) wurden? Eine explizite und eindeutige Antwort ist in der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht enthalten. Um die Antwort zu finden, müssen Sie sorgfältig analysieren Klausel 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

  • Subp. 1 Satz 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Aufwendungen für Sachanlagen, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems erworben (gebaut, hergestellt) werden, werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme anerkannt.
  • Subp. 3 S. 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Darin wird das Verfahren zur Erfassung von Aufwendungen für Anlagegüter beschrieben, die während der Nutzungsdauer des Anlagevermögens erworben (gebaut, hergestellt) wurden. Diese Option wurde oben besprochen.

Achten wir nun auf den 8. Absatz von Absatz 3 der Kunst. 346.16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die wörtlich Folgendes besagt.

In diesem Fall werden während des Steuerzeitraums die Aufwendungen für Berichtsperioden zu gleichen Teilen übernommen.

Offensichtlich ist der 8. Absatz allgemein in dem Sinne, dass er gleichzeitig für alle oben genannten Punkte gilt Unterabsätze 1-3 von Absatz 3 der Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Daher gilt es auch für subp. 1 Satz 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

In diesem Unterabschnitt wird jedoch nicht das Verfahren zur Erfassung von Aufwendungen in Abhängigkeit von ihrer Nutzungsdauer festgelegt. Es heißt lediglich, dass die Kosten für Anlagevermögen, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems erworben wurden, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme als Aufwand berücksichtigt werden.

In Anbetracht dessen, dass im allgemeinen 8. Absatz der Steuerzeitraum angegeben ist, in dem Ausgaben anerkannt werden Singular, dann kommen wir zu folgendem Schluss.

Kosten für Anlagevermögen, die während des Anwendungszeitraums des vereinfachten Steuersystems erworben (gebaut, erstellt) werden, werden während einer Steuerperiode zu gleichen Teilen für jede Berichtsperiode als Aufwand erfasst.

Beispiel 5. Eine Organisation, die das vereinfachte Steuersystem nutzt, kaufte ein Betriebssystem im Wert von 1.200.000 Rubel; es fielen keine weiteren Kosten an. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Das Betriebssystem wurde am 12. April in Betrieb genommen. Das Datum ist beliebig, Hauptsache es ist das zweite Quartal.

Offensichtlich umfasst das Betriebssystem während des Steuerzeitraums 3 Berichtszeiträume bis zum Ende des Steuerzeitraums. Folglich kann die Organisation vierteljährlich 400.000 Rubel als Ausgaben anerkennen.

Staatliche Registrierung von Betriebssystemobjekten

Bestimmte Arten von beweglichem und unbeweglichem Vermögen unterliegen der staatlichen Registrierung. Dies bedeutet, dass die Organisation bzw Einzelunternehmer muss von der Stelle, die Rechte an Eigentum registriert, Dokumente erhalten, die seine Rechte an diesem Eigentum bestätigen.

Erst nach staatlicher Registrierung können die Kosten dieser Betriebssysteme in den Ausgaben berücksichtigt werden, Abs. 12 Absatz 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Im Programm 1C Accounting 8 gibt es Dokumente wie „Registrierung Fahrzeug", "Registrierung von Grundstücken". Darüber hinaus ist für Immobilienobjekte, die einen Katasterwert in der Form „Grundsteuer: Objekte mit einem besonderen Besteuerungsverfahren“ haben, ein „Datum der Eintragung von Eigentumsrechten“ erforderlich. Alle diese Daten werden jedoch vom Teilsystem des vereinfachten Steuersystems zur Erfassung von Aufwendungen in der Steuerbuchhaltung nicht berücksichtigt. Sie werden in Subsystemen zur Berechnung der Transportsteuer verwendet. Grundsteuer und Grundsteuer mit Katasterwert. Deshalb,

Wenn es ein Betriebssystemobjekt gibt, das der staatlichen Registrierung unterliegt, müssen Sie vor der Inbetriebnahme Dokumente für seine staatliche Registrierung einreichen. Andernfalls beginnt das Programm mit der Erfassung von Aufwendungen für das Anlagevermögen, solange der Steuerpflichtige noch keinen Grund dafür hat.

Inbetriebnahme von Anlagevermögen in 1C USN 8.3

Die Tatsache der Inbetriebnahme eines Betriebssystems in der Informationsdatenbank des Programms 1C Accounting 8 wird durch Dokumente des Typs „Abnahme zur Abrechnung von Betriebssystemen“ widergespiegelt. Aus Sicht der Erfassung von Anlageaufwendungen ist das Detail „Verfahren zur Einbeziehung von Kosten in die Aufwendungen“, das sich auf der Registerkarte „Steuerbuchhaltung“ befindet, wichtig. Es kann einen der folgenden Werte annehmen.

  • In abschreibungsfähiges Eigentum einbeziehen.
  • In die Ausgaben einbeziehen.
  • Nicht als Ausgaben einbeziehen.

Schauen wir sie uns an.

In abschreibungsfähiges Eigentum einbeziehen

Wir legen diesen Wert fest, wenn es sich bei dem Anlagevermögen um abschreibungsfähiges Eigentum gemäß der Anforderung handelt Satz 1 Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation. In diesem Fall werden die Aufwendungen in der in Abschnitt 1.1 vorgesehenen Weise erfasst Klausel 3 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Beispielsweise werden bei Gegenständen, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems erworben wurden, die Kosten des Anlagevermögens bis zum Ende des Steuerzeitraums, in den sie gelegt wurden, zu gleichen Teilen in den Aufwendungen des vereinfachten Steuersystems berücksichtigt in Betrieb genommen.

Wenn dieses Flag gesetzt ist, ist die in Betrieb genommene Immobilie sowohl in der Buchhaltung als auch in der Steuerbuchhaltung ein Anlagevermögen.

In die Ausgaben einbeziehen

Wir legen diesen Wert für Immobilien fest, die in der Buchhaltung als Anlagevermögen anerkannt werden, in der Steuerbuchhaltung bezieht er sich jedoch auf nicht abschreibungsfähige Immobilien, da ihre Anschaffungskosten 100.000 Rubel nicht überschreiten und/oder ihre Nutzungsdauer 12 Monate nicht überschreitet. Satz 1 Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kosten dieses Betriebssystems nicht in den Kosten des vereinfachten Steuersystems berücksichtigt werden können. Dies ist möglich, wenn dieser Vermögenswert in der Buchhaltung als Anlagevermögen verbleibt. Natürlich kann es in der Steuerbuchhaltung nicht als Produkt anerkannt werden, aber ein materieller Wert ist durchaus möglich.

Beispielsweise können die Kosten für einen Laptop im Wert von bis zu 80.000 Rubel als Sachkosten eingestuft werden. subp. 5 S. 1 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Gleichzeitig wird in der Buchhaltung ein Laptop als Anlagevermögen berücksichtigt. In diesem Fall werden die Ausgaben für einen Laptop in der Steuerbuchhaltung gemäß den Einstellungen im Formular „Haupt > Vereinfachtes Steuersystem > Verfahren zur Aufwandserfassung > Sachkosten“ anerkannt.

Dies bedeutet, dass Laptopkosten nicht als Betriebssystemkosten, sondern als Materialkosten erfasst werden.

Nicht in den Ausgaben enthalten

Wir legen diesen Wert fest, wenn die Kosten des Betriebssystems in den Kosten des vereinfachten Steuersystems in keiner Weise berücksichtigt werden können. Diese Option gilt für Anlagegüter, deren Anschaffungswert 100.000 Rubel übersteigt und deren Nutzungsdauer 12 Monate übersteigt, die jedoch keiner Abschreibung unterliegen.

Beispielsweise unterliegen Land und andere natürliche Ressourcen (Wasser, Untergrund und andere natürliche Ressourcen) keiner Abschreibung. Absatz 2 Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Darüber hinaus gibt es abschreibungsfähige Sachen, die keiner Abschreibung unterliegen, zum Beispiel Fremdverbesserungsgegenstände, subp. 4 S. 2 EL. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Oder Bücher und Kunstwerke, subp. 6 Absatz 2 Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Oder dieses Beispiel. Ein Gewässer, das für die Organisation von Angel- und Freizeitaktivitäten für Besucher erworben wurde, wird als nicht abschreibungsfähiges Eigentum eingestuft. Absatz 2 Kunst. 256 Abgabenordnung der Russischen Föderation. Aus diesem Grund werden Aufwendungen im vereinfachten Steuersystem nicht berücksichtigt, Klausel 4 Kunst. 346.16 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Vorsteuer auf OS

Für Personen, die keine Mehrwertsteuerzahler sind, ist die vom OS-Lieferanten erhobene Mehrwertsteuer in den Anschaffungskosten dieser Vermögenswerte enthalten. subp. 3. Klausel 2. Kunst. 170 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Gemäß dieser Norm weist das Dokument „Eingang der Ausrüstung“ automatisch die gesamten Kosten der gekauften Ausrüstung, einschließlich Mehrwertsteuer, dem Konto 08.04 „Kauf von Anlagevermögen“ zu.

Dies bedeutet, dass die Vorsteuer auf das Anlagevermögen nicht erhoben wird eine eigenständige Art Verbrauch Es wird im KUDiR-Bericht nicht als separate Zeile ausgewiesen. Die Vorsteuer auf das Anlagevermögen wird im Aufwand berücksichtigt Steuerbuchhaltung als Teil ihrer ursprünglichen Kosten.

Beispiel 6. Gekauftes Betriebssystem im Wert von 236.000 Rubel, inkl. Mehrwertsteuer 36.000 Rubel. Sowohl in der Buchhaltung als auch in der Steuerbuchhaltung wird das Betriebssystem mit einem Anschaffungswert von 236.000 Rubel in die Bilanz aufgenommen.

Beispiel 7. Während der Geltungsdauer des OSN kaufte die Organisation das OS für 354.000 Rubel, inkl. Mehrwertsteuer 54.000 Rubel. Die Anschaffungskosten betragen 300.000 Rubel. Nach der Inbetriebnahme wurde eine Vorsteuer in Höhe von 54.000 Rubel zum Abzug vom Budget akzeptiert.

Zum Zeitpunkt des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem erreichte der Restwert des Anlagevermögens 100.000 Rubel.

Es ist notwendig, die Mehrwertsteuer zur Zahlung in Höhe des Betrags zurückzuerstatten, der proportional zum Restwert des Anlagevermögens ist: 100.000/300.000*54.000=18.000 Rubel, Abs. 2 Subp. 2 S. 3 Kunst. 170 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Die Tatsache, dass Aufwendungen für das Anlagevermögen erfasst werden

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, werden die Betriebssystemkosten vom Programm automatisch im letzten Monat des Quartals als Aufwand erfasst, wenn der Monat geschlossen wird. Genauer gesagt, Regulierungsdokumente

  • Regulierungsgeschäft > Erfassung von Aufwendungen für den Erwerb von Anlagevermögen für das vereinfachte Steuersystem,
  • Regulierungsgeschäft > Erfassung von Aufwendungen für den Erwerb von Anlagevermögen im vereinfachten Steuersystem.

Anhand praktischer Beispiele in den folgenden Artikeln stellen wir sicher, dass die Buchhaltung des Anlagevermögens in 1C USN 8.3 hochgradig automatisiert ist. Es sind keine besonderen Einstellungen erforderlich, um Anlageaufwendungen zu erfassen oder nicht zu erfassen. Wichtig ist nur, das Betriebssystem richtig zu beschreiben und in speziellen Dokumenten korrekt wiederzugeben.

Nächster Artikel: Bilanzierung nicht abschreibungsfähiger Anlagegüter in 1C USN 8.3.