Über Investitions- und Produktionsprogramme von Organisationen, die im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätig sind. Zur Verwendung außerbudgetärer Mittel V. Aktionspläne


Frage: Hallo! Bitte führen Sie uns in der Frage der Verlängerung des unter 210-FZ genehmigten Investitionsprogramms für die Wasserversorgung in der Reihenfolge, die in 210-FZ war. Können Sie erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage dies beruht, wenn derzeit nur das Subjekt der Russischen Föderation befugt ist, Änderungen an Investitionsprogrammen für die Wasserversorgung vorzunehmen (wenn es seine Befugnisse nicht auf lokale Regierungen übertragen hat)?

Antworten:

Hallo! Bisher werden Fragen im Zusammenhang mit der Verlängerung und Anpassung von Investitionsprogrammen für die Wasserversorgung durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 641 vom 29. Juli 2013 „Über Investitionen und Produktionsprogramme Organisationen, die im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätig sind“. Das Bundesgesetz Nr. 210 gilt derzeit nicht für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Heute müssen Sie als Teilnehmer am Wasserversorgungsmarkt zunächst mit den Grundlagen der folgenden gesetzlichen Dokumentation operieren:

  1. Bundesgesetz vom 7. Dezember 2011 Nr. Nr. 416-FZ (in der Fassung vom 21. Juli 2014) „Über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“;
  2. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Juli 2013 Nr. Nr. 641 (in der Fassung vom 31. Mai 2014) „Über Investitions- und Produktionsprogramme im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ (im Folgenden – Beschluss Nr. 641);
  3. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Mai 2013 Nr. Nr. 406 (in der Fassung vom 09.08.2014) „Zur staatlichen Regulierung der Entgelte auf dem Gebiet der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ (nebst den „Grundlagen der Preisbildung auf dem Gebiet der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“, „Regeln zur Regulierung der Entgelte in Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“, „Regeln zur Bestimmung der Größe des investierten Kapitals im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und das Verfahren zur Führung seiner Buchführung“, „Regeln zur Berechnung der Rendite des investierten Kapitals im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“).

Gemäß Dekret Nr. 641 ist die Verlängerung des Investitionsprogramms für die Wasserversorgung im Rahmen der Anpassung des Investitionsprogramms (nicht mehr als 1 Mal pro Jahr) möglich, wenn sich die objektiven Bedingungen für seine Umsetzung ändern . Was sind diese objektiven Bedingungen? Zum Beispiel:

a) Änderung der Gesetzgebung Russische Föderation, die die Bedingungen für die Durchführung des Investitionsprogramms beeinträchtigen und zu einer Erhöhung der Kosten seiner Durchführung um mehr als 10 Prozent führen;

b) eine Änderung des Volumens der zur Finanzierung des Investitionsprogramms zugewiesenen Budgetzuweisungen um mehr als 10 Prozent, falls vorhanden;

c) es besteht die Notwendigkeit, Maßnahmen durchzuführen, die nicht im Investitionsprogramm zum Zeitpunkt seiner Genehmigung vorgesehen sind, um neue Einrichtungen anzuschließen (die technische Möglichkeit des Anschlusses sicherzustellen), wenn die technische Möglichkeit des Anschlusses aufgrund des Mangels an freiem fehlt Kapazität;

d) die Ablehnung einer Person, die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren einen Antrag auf Anschluss an ein zentrales Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersystem von dem im Investitionsprogramm angegebenen Anschluss gestellt hat;

e) Eingang der Mitteilung der Gebietskörperschaft der Bundeskörperschaft Exekutivgewalt Ausübung der sanitären epidemiologischen Aufsicht des Bundesstaates in dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung festgelegten Fall.

Was die Befugnis zur Änderung der Investitionsprogramme für die Wasserversorgung betrifft, so unterbreitet sich die Wasserversorgungs- und Abwasserorganisation gemäß Dekret Nr. 641 zur Anpassung des Investitionsprogramms zunächst dem autorisierten Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation (z. B. der Ausschuss für Preise und Tarife oder die regionale Energiekommission) oder an das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung Gemeinde(wenn die Genehmigung von Investitionsprogrammen durch das zuständige Organ der örtlichen Selbstverwaltung erfolgt) Entwurf von Änderungen des Investitionsprogramms.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Juli 2013 N 641
"Über Investitions- und Produktionsprogramme von Organisationen, die im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätig sind"

26. März, 31. Mai 2014, 4. September 2015, 23. Dezember 2016, 24. Januar, 17. November 2017, 8. Oktober 2018

In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz „Über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten:

Regeln für die Entwicklung, Genehmigung, Genehmigung und Anpassung von Investitionsprogrammen für Organisationen, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung bereitstellen;

Regeln für die Entwicklung, Genehmigung und Anpassung von Produktionsprogrammen für Organisationen, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung bereitstellen.

2. Bundesbehördeüber Bau und Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen innerhalb von 3 Monaten die konsolidierten geschätzten Standards für nicht produzierende Einrichtungen und technische Infrastruktur genehmigen.

3. Abschnitt 4 der Regeln für die Entwicklung, Genehmigung und Anpassung von Investitionsprogrammen für Organisationen, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung bereitstellen, die durch diesen Beschluss genehmigt wurden, tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Regeln
Entwicklung, Genehmigung, Genehmigung und Anpassung von Investitionsprogrammen von Organisationen, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung bereitstellen
(durch Beschluss genehmigt

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Entwicklung, Vereinbarung, Genehmigung und Anpassung von Investitionsprogrammen für Organisationen fest, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung mit zentralisierten Systemen bereitstellen (mit Ausnahme von Organisationen, die Warmwasser mit offenen Warmwasserversorgungssystemen bereitstellen). ) (im Folgenden jeweils - Investitionsprogramm, regulierte Organisationen), einschließlich Aktionsplänen zur Qualitätssicherung Wasser trinken in Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen, Aktionspläne zur Angleichung der Warmwasserqualität an die festgelegten Anforderungen, Anforderungen an die Zusammensetzung von Investitionsprogrammen, das Verfahren zur Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten bei der Genehmigung von Investitionsprogrammen und das Verfahren zur Überwachung ihrer Umsetzung.

2. Der Entwurf des Investitionsprogramms wird von einer regulierten Organisation entwickelt, das Investitionsprogramm wird vom autorisierten Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder vom autorisierten Organ der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) genehmigt, wenn das Gesetz gilt des Subjekts der Russischen Föderation verleiht ihm die Befugnis, das Investitionsprogramm zu genehmigen (im Folgenden als autorisiertes Organ der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (städtischer Bezirk) bezeichnet), im Einvernehmen mit den Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten von der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung von Tarifen (falls Investitionsprogramme von lokalen Behörden oder Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation genehmigt werden, deren Befugnisse nicht die Festlegung regulierter Preise (Tarife) umfassen).

3. Wenn das Investitionsprogramm vom autorisierten Exekutivorgan einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation genehmigt wird, unterliegt der Entwurf des Investitionsprogramms der Vereinbarung mit den lokalen Regierungen der Siedlungen (Stadtbezirke), auf deren Territorium sich die Objekte des zentralisierten Kaltwassers befinden Versorgungssystem, zentrales Warmwasserversorgungssystem (im Folgenden als zentrale Wasserversorgung bezeichnet) und (oder) Wasserentsorgungs- und Kapitalbauanlagen von Abonnenten, denen Wasser zugeführt wird und von denen Abwasser unter Verwendung dieser Systeme erhalten wird (im Folgenden als Kommunalverwaltungen von Siedlungen (Stadtbezirken) und mit Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierungstarife (falls Investitionsprogramme von den Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation genehmigt werden, deren Befugnisse nicht die Festsetzung regulierter Preise (Tarife) gemäß den Absätzen 12-15 umfassen Ohing Regeln.

4. Die Genehmigung des Investitionsprogramms ohne ein gemäß dem festgelegten Verfahren genehmigtes Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssystem ist nicht zulässig.

5. Wenn sich die Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgungssysteme und Kapitalbauanlagen von Abonnenten, die mit Wasser versorgt werden und (oder) von denen Abwasser unter Verwendung dieser Systeme erhalten wird, innerhalb der Grenzen mehrerer Teileinheiten des befinden Russische Föderation, das Investitionsprogramm wird von der autorisierten Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation genehmigt, in der das Volumen des gelieferten und (oder) erhaltenen Abwassers von Abonnenten in physischer Hinsicht den größten Anteil (Prozentsatz) der Gesamtmenge ausmacht Volumen des gelieferten und (oder) empfangenen Abwassers in Form von Sachleistungen, im Einvernehmen mit den zuständigen Organen der Exekutive, den Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation, auf deren Territorium ein Teil der Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung liegt Systeme befindet.

Wenn das Gesetz einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation die Befugnis zur Genehmigung des Investitionsprogramms auf das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) und auf Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung sowie auf Kapital überträgt Bauanlagen von Abonnenten, die mit Wasser versorgt werden und (oder) Abwasser über diese Systeme erhalten, befinden sich innerhalb der Grenzen mehrerer Siedlungen (Stadtbezirke), das Investitionsprogramm wird von der autorisierten Stelle der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung genehmigt (Stadtteil), in dem die Menge des gelieferten und (oder) empfangenen Abwassers von Abonnenten physikalisch gesehen den größten Anteil (Prozent) der Gesamtmenge des gelieferten Wassers und (oder) empfangenen Abwassers in physikalischer Hinsicht ausmacht, in Übereinstimmung mit die autorisierten Organe der lokalen Selbstverwaltung von Siedlungen (Stadtbezirken), auf deren Territorium sich ein Teil der Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) der Abwasserentsorgungssysteme befindet.

II. Aufgabenstellung für die Entwicklung eines Investitionsprogramms

6. Der Entwurf des Investitionsprogramms wird auf der Grundlage des Mandats für die Entwicklung des Investitionsprogramms der regulierten Organisation (im Folgenden als Mandat bezeichnet) entwickelt. Die Aufgabenstellung wird von der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtkreis) entwickelt und genehmigt. Aufgabenstellung für die Entwicklung eines Investitionsprogramms für eine regulierte Organisation, die auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags, der die Verpflichtungen vorsieht, das Recht erhalten hat, zentralisierte Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme sowie einzelne Objekte solcher Systeme zu besitzen und zu nutzen dieser Organisation zur Schaffung und (oder) Rekonstruktion zentraler Wasserversorgungssysteme und (oder) Wasserentsorgung, einzelne Objekte solcher Systeme mit dem Erwerb für einen durch den Konzessionsvertrag festgelegten Zeitraum, das Recht, solche Systeme zu besitzen und zu nutzen, Objekte (im Folgenden Konzessionsvertrag genannt), müssen die Bedingungen des Konzessionsvertrags einhalten.

Wenn sich die Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) der Abwassersysteme und der Kapitalbauanlagen der Abonnenten, an die Wasser geliefert wird und (oder) von denen Abwasser über diese Systeme erhalten wird, innerhalb der Grenzen mehrerer Siedlungen (Stadtbezirke) befinden, die Die Aufgabenstellung wird im Einvernehmen mit den Organen der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlungen (Stadtbezirke) entwickelt, in deren Grenzen sich die angegebenen Objekte befinden.

Für diese Zwecke ist das kommunale Selbstverwaltungsorgan der Siedlung (Stadtbezirk), auf dessen Territorium die Menge des zugeführten Wassers und (oder) des von Abonnenten erhaltenen Abwassers den größten Anteil (Prozentsatz) der Gesamtmenge des zugeführten Wassers ausmacht und (oder) erhaltenes Abwasser in Form von Sachleistungen, entwickelt und sendet die Aufgabenstellung an die örtlichen Selbstverwaltungsorgane der Siedlungen (Stadtbezirke), auf deren Territorium sich Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Kanalisationssysteme und Investitionsobjekte befinden Abonnenten befinden, an die Wasser geliefert wird und (oder) von denen Abwasser mit diesen Systemen erhalten wird (im Folgenden - Abonnenten).

Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane der Siedlungen (Stadtkreise) einigen sich auf die Aufgabenstellung oder übermitteln innerhalb von 30 Tagen Vorschläge zur Änderung der Aufgabenstellung an die kommunale Selbstverwaltungsbehörde der Siedlung (Stadtkreis), die die Aufgabenstellung entwickelt hat ab dem Datum des Eingangs des Mandats zur Genehmigung.

Die Selbstverwaltungsbehörde der Siedlung (Stadtkreis), die die Aufgabenstellung entwickelt hat, ist verpflichtet, die Vorschläge der Selbstverwaltungen der Siedlungen (Stadtkreise), denen die Aufgabenstellung zur Genehmigung übermittelt wurde, zu berücksichtigen und die überarbeitete Aufgabenstellung zur erneuten Genehmigung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Vorschläge, um entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Wenn die Selbstverwaltungen der Siedlungen (Stadtkreise) sich gegenseitig ausschließende Vorschläge vorgelegt haben, berücksichtigt die Aufgabenstellung die Vorschläge der Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtkreise), auf deren Gebiet die Wassermenge zugeführt oder aufgenommen wird Abwasser von Abonnenten ist der größte Anteil (Prozentsatz) des Gesamtvolumens des gelieferten Wassers oder erhaltenen Abwassers in physikalischer Hinsicht.

7. Die Aufgabenstellung muss enthalten:

a) eine Liste der Bauanlagen von Abonnenten, die an zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme angeschlossen werden müssen, oder eine Liste der Gebiete, in denen sich solche Anlagen befinden, mit Angabe der Standorte der angeschlossenen Anlagen, Lasten und Anschlussbedingungen;

b) geplante Werte von Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme;

c) eine Liste von Maßnahmen für den Bau, die Modernisierung und (oder) den Wiederaufbau von Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme, in denen die geplanten Werte der Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten angegeben sind, die erreicht werden sollten infolge der Umsetzung solcher Maßnahmen;

Informationen zu Änderungen:

Mit Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Dezember 2016 N 1467 wurde Absatz 7 durch Unterabsatz "d" ergänzt.

d) eine Liste von Maßnahmen zum Schutz zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme und ihrer einzelnen Einrichtungen vor menschengemachten Bedrohungen, natürlichen Charakter und Terroranschläge, um Notfälle zu verhindern, das Risiko zu verringern und die Folgen von Notfällen abzumildern.

8. In den vorgesehenen Fällen und im Bundesgesetz „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ soll die Aufgabenstellung die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen zur Angleichung der Trinkwasserqualität an die festgelegten Anforderungen, den Aktionsplan, umfassen um die Qualität des Warmwassers den festgelegten Anforderungen anzupassen und einen Plan zur Verringerung der Einleitung von Schadstoffen, anderen Stoffen und Mikroorganismen (im Folgenden als Aktionspläne bezeichnet).

9. Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtkreis) genehmigt die Aufgabenstellung bis zum 1. März des Jahres, das dem Jahr des Beginns der geplanten Geltungsdauer des Investitionsprogramms vorausgeht, spätestens jedoch 3 Tage nach dem Datum seiner Genehmigung sendet es an die regulierte Organisation für die Entwicklung des Investitionsprogramms. Für eine regulierte Organisation, die auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags tätig ist, genehmigt die lokale Regierung im ersten Kalenderjahr nach Inkrafttreten des Konzessionsvertrags die Aufgabenstellung spätestens am 30 Kalendertage ab dem Datum des Inkrafttretens des Konzessionsvertrags.

III. Anforderungen an den Inhalt des Investitionsprogramms

10. Das Investitionsprogramm umfasst Baumaßnahmen sowie Maßnahmen zur Modernisierung und (oder) Rekonstruktion von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, die eine Änderung der technischen Eigenschaften dieser Objekte sicherstellen und eine Änderung der beinhalten Anschaffungs- (Voll-)Kosten des modernisierten und (oder) rekonstruierten Objekts, dessen Realisierbarkeit in den Schemata der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung begründet ist. Das Investitionsprogramm muss enthalten:

a) Investitionsprogrammpass mit folgenden Angaben:

den Namen der regulierten Organisation, für die das Investitionsprogramm entwickelt wird, ihren Standort und Kontakte zu Personen, die für die Entwicklung des Investitionsprogramms verantwortlich sind;

den Namen des autorisierten Exekutivorgans des Subjekts der Russischen Föderation oder des autorisierten Organs der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk), die das Investitionsprogramm genehmigt hat, sowie seinen Standort;

den Namen des Organs der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk), das das Investitionsprogramm genehmigt hat, seinen Standort;

den Namen des befugten Exekutivorgans der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife, das das Investitionsprogramm vereinbart hat, seinen Standort und die Kontakte der verantwortlichen Personen;

geplante Werte von Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme, die von der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation separat für jedes Jahr während der Durchführung der Investition festgelegt wurden Programm. Wenn die Schaffung zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme, ihrer einzelnen Einrichtungen, die Modernisierung und (oder) Rekonstruktion zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme oder solcher Einrichtungen durch einen Konzessionsvertrag oder eine Vereinbarung über die vorgesehen sind Bedingungen für die Durchführung regulierter Tätigkeiten im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die geplanten Werte der Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung und der Zeitpunkt ihrer Erreichung, vorausgesetzt für das genehmigte Investitionsprogramm, müssen mit den geplanten Werten dieser Indikatoren und dem Zeitpunkt ihrer Erreichung übereinstimmen, die jeweils durch den Konzessionsvertrag oder den Vertrag über die Bedingungen für die Durchführung der regulierten Tätigkeiten im Bereich der Wasserversorgung festgelegt wurden und Hygiene;

b) eine Liste der Aktivitäten für die Erstellung der Projektdokumentation, den Bau, die Modernisierung und (oder) den Wiederaufbau bestehender Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) der Abwasserentsorgungssysteme, deren Kurzbeschreibung, einschließlich der Begründung ihres Bedarfs, der Höhe der Kosten für den Bau, die Modernisierung und (oder) den Wiederaufbau jedes der durch die Maßnahmen vorgesehenen Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) der Abwasserentsorgungssysteme (in den prognostizierten Preisen der entsprechenden Jahr, bestimmt unter Verwendung der in der sozialen Prognose festgelegten prognostizierten Preisindizes wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation für das nächste Geschäftsjahr und den vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten Planungszeitraum), eine Beschreibung und Lage der im Bau befindlichen, modernisierten und (oder) rekonstruierten Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Sanitärsysteme, die eine eindeutige Identifizierung solcher Objekte ermöglichen, die wichtigsten technische Eigenschaften solche Einrichtungen vor und nach der Durchführung der Veranstaltung;

Informationen zu Änderungen:

Mit Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Dezember 2016 N 1467 wurde Absatz 10 durch Unterabsatz „b.1“ ergänzt.

b.1) eine Liste von Maßnahmen zum Schutz zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme und ihrer einzelnen Einrichtungen vor menschengemachten, natürlichen Bedrohungen und Terroranschlägen, um Notfälle zu verhindern, das Risiko zu verringern und die Folgen von Notfällen zu mildern;

c) der geplante Prozentsatz der Abschreibung von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgungssysteme und der tatsächliche Prozentsatz der Abschreibung der Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwassersysteme, die zu Beginn der Durchführung des Investitionsprogramms bestehen;

d) den Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen des Investitionsprogramms, einschließlich des Zeitplans für die Inbetriebnahme von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung;

д) источники финансирования инвестиционной программы с разделением по видам деятельности и по годам в прогнозных ценах соответствующего года, определенных с использованием прогнозных индексов цен, установленных в прогнозе социально-экономического развития Российской Федерации на очередной финансовый год и плановый период, утвержденном Министерством экономического развития Российской Федерации , einschließlich:

Eigenmittel der regulierten Organisation, einschließlich Abschreibungen, Investitionskosten, die aus den Gewinnen der regulierten Organisation erstattet werden, Gebühren für den Anschluss an zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme (getrennt für jede Anlage, wenn die regulierte Organisation mehrere solche Systeme betreibt) ;

Darlehen und Kredite;

Haushaltsmittel für jedes zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersystem mit Zuordnung der Kosten des Konzessionsgebers für den Bau, die Modernisierung und (oder) den Wiederaufbau des Gegenstands des Konzessionsvertrags für jedes zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersystem, wenn solche Kosten bestehen;

andere Quellen;

f) Berechnung der Wirksamkeit der Mittelinvestitionen, durchgeführt durch Vergleich der Dynamik der Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung und der Kosten für die Umsetzung des Investitionsprogramms;

g) vorläufige Berechnung der Tarife im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für den Zeitraum der Durchführung des Investitionsprogramms;

h) einen Aktionsplan zur Angleichung der Trinkwasserqualität an die festgelegten Anforderungen, einen Plan zur Reduzierung von Einleitungen und ein Programm zur Energieeinsparung und Energieeffizienz (sofern solche Pläne und Programme genehmigt sind);

i) eine Liste der Investitionsverpflichtungen, die in Bezug auf Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwassersysteme festgelegt wurden, und die Bedingungen für ihre Erfüllung in dem Fall, der in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Privatisierung vorgesehen ist;

j) einen Bericht über die Durchführung des Investitionsprogramms für das letzte Jahr des Durchführungszeitraums des Investitionsprogramms, der unter anderem die wichtigsten technischen Merkmale der modernisierten und (oder) rekonstruierten Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung enthält Systemen vor und nach der Umsetzung der Aktivitäten dieses Investitionsprogramms (falls es ein Investitionsprogramm gibt, dessen Umsetzung im Jahr vor dem Jahr der Genehmigung des neuen Investitionsprogramms abgeschlossen (beendet) wurde).

Informationen zu Änderungen:

Durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Mai 2014 N 503 wurden die Regeln um Ziffer 10.1 ergänzt

10.1. Die Aktivitäten des Investitionsprogramms sind in Aktivitäten im Bereich der Kaltwasserversorgung, Aktivitäten im Bereich der Warmwasserversorgung und Aktivitäten im Bereich der Abwasserentsorgung unterteilt, wobei die folgenden Gruppen von Aktivitäten innerhalb jedes Bereichs unterschieden werden der Aktivität:

a) Bau, Modernisierung und (oder) Umbau von Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung zum Anschluss von Kapitalbauanlagen der Abonnenten, Angabe der Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, deren Bau wird durch Verbindungsgebühren finanziert, die die Anschlusspunkte (technologische Verbindung), die Anzahl und Belastung der neu angeschlossenen (technologisch verbundenen) Investitionseinrichtungen der Teilnehmer angeben, einschließlich:

Bau neuer Wasserversorgungs- und (oder) Kanalisationsnetze zum Anschluss von Kapitalbauanlagen von Abonnenten unter Angabe der im Bau befindlichen Abschnitte solcher Netze, ihres Durchmessers und ihrer Länge sowie anderer technischer Merkmale;

Bau anderer Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Kanalisation (mit Ausnahme von Wasserversorgungs- und (oder) Kanalisationsnetzen) mit Beschreibung dieser Objekte, ihrer technischen Eigenschaften;

Erhöhung der Kapazität bestehender Wasserversorgungs- und (oder) Kanalisationsnetze zum Anschluss von Investitionsgütern von Abonnenten unter Angabe der Abschnitte solcher Netze, ihrer Länge, Kapazität und anderer technischer Merkmale vor und nach den Ereignissen;

Erhöhung der Kapazität und Produktivität bestehender Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung (mit Ausnahme von Wasserversorgungs- und (oder) Abwassernetzen), Angabe der technischen Merkmale der Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung vor und nach den Aktivitäten;

b) Bau neuer Anlagen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, die nicht mit dem Anschluss (technologischer Anschluss) neuer Kapitalbauanlagen von Abonnenten zusammenhängen, einschließlich:

Bau neuer Wasserversorgungs- und (oder) Abwassernetze unter Angabe der Abschnitte dieser Netze, ihrer Länge und ihres Durchsatzes;

Bau von anderen Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Wasserentsorgungssysteme (mit Ausnahme von Wasserversorgungs- und (oder) Wasserentsorgungsnetzen) mit Angabe ihrer technischen Eigenschaften;

c) Modernisierung oder Umbau bestehender Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, um die Abschreibung bestehender Einrichtungen zu verringern, einschließlich:

Modernisierung oder Umbau bestehender Wasserversorgungs- und (oder) Abwassernetze unter Angabe der Abschnitte solcher Netze, ihrer Länge, ihres Durchsatzes und anderer technischer Merkmale vor und nach den Ereignissen;

Modernisierung oder Umbau bestehender Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung (mit Ausnahme von Wasserversorgungs- und (oder) Abwassernetzen) mit Angabe der technischen Merkmale dieser Einrichtungen vor und nach den Aktivitäten;

d) Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelteffizienz, Erreichen der geplanten Werte der Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, die nicht in anderen Maßnahmengruppen enthalten sind;

e) Außerbetriebnahme, Konservierung und Demontage von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, einschließlich:

Stilllegung, Erhaltung und Demontage von Wasserversorgungs- und (oder) Abwassernetzen unter Angabe der Abschnitte dieser Netze, ihrer Länge, ihres Durchsatzes und anderer technischer Merkmale;

Stilllegung, Erhaltung und Demontage anderer Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung (mit Ausnahme von Wasserversorgungs- und (oder) Abwassernetzen) unter Angabe der einzelnen Einrichtungen und ihrer technischen Merkmale.

10.2. Das Investitionsprogramm einer regulierten Organisation, die auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags tätig ist und dessen Gegenstand zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme sind, einzelne Objekte solcher Systeme, muss den im Konzessionsvertrag für die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen Schaffung und (oder) Rekonstruktion des Gegenstands des Konzessionsvertrags und (oder) Modernisierung, Ersatz von moralisch veraltetem und physisch abgenutztem anderem Eigentum des Konzessionsnehmers auf Eigentumsrecht, das mit dem Gegenstand der Konzession eine Einheit bildet Vertrag und (oder) zur Nutzung bestimmt sind, um Bedingungen für den Konzessionär zu schaffen, damit der Konzessionär die im Konzessionsvertrag vorgesehenen Tätigkeiten ausführen kann (im Folgenden als sonstiges Eigentum bezeichnet, das vom Konzessionsgeber auf das Eigentum des Konzessionsnehmers im Rahmen eines Konzessionsvertrags übertragen wird), neu, produktiver, sonstige Verbesserung der Eigenschaften und Betriebseigenschaften solcher Güter.

11. Der Umfang des Finanzbedarfs, der für die Durchführung der Maßnahmen des Investitionsprogramms erforderlich ist, wird unter Berücksichtigung der vom Ministerium für Bauwesen und Wohnungswesen und Kommunaldienste der Russischen Föderation genehmigten aggregierten geschätzten Standards für Nichtproduktionsanlagen und technische Infrastruktur festgelegt.

IV. Koordination, Genehmigung und Anpassung des Investitionsprogramms

12. Wenn die Genehmigung von Investitionsprogrammen von der autorisierten Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation durchgeführt wird, sendet die regulierte Organisation den Entwurf des entwickelten Investitionsprogramms zur Genehmigung an die lokale Regierungsbehörde (Organe) der Siedlung (urban Bezirk), auf dessen Territorium (welche) die Aktivitäten des Investitionsprogramms durchgeführt werden, in Bezug auf Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung und (oder) Wasserentsorgung der Abonnenten auf dem Territorium der Gemeinde, und an die Exekutive des Bezirks Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung von Tarifen (außer in Fällen, in denen das Investitionsprogramm von den Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation genehmigt wird, zu deren Befugnissen die Festlegung regulierter Preise (Tarife) gehört).

13. Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (städtischer Kreis) und die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife sind verpflichtet, den Entwurf des Investitionsprogramms zu prüfen und der regulierten Organisation die Genehmigung mitzuteilen oder Weigerung, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms zur Genehmigung zuzustimmen. Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) prüft den Entwurf des Investitionsprogramms auf Übereinstimmung mit der Aufgabenstellung in Bezug auf die auf dem Gebiet dieser Gemeinde durchgeführten Aktivitäten sowie in Bezug auf die auf dem Territorium von durchgeführten Aktivitäten andere Gemeinden, die die Bereitstellung von Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungsabonnenten in dieser Gemeinde betreffen. Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung überprüft den gemäß dem Konzessionsvertrag entwickelten Entwurf des Investitionsprogramms auf Übereinstimmung mit den im Konzessionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen, Übereinstimmung mit den Zuverlässigkeits-, Qualitäts- und Energieeffizienzindikatoren der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung Einrichtungen mit den im Konzessionsvertrag festgelegten geplanten Werten solcher Indikatoren, Einhaltungsbedingungen für die Finanzierung des Investitionsprogramms; langfristige Parameter zur Regulierung der Aktivitäten des Konzessionärs, die im Konzessionsvertrag festgelegt sind.

Die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife bewertet die Erschwinglichkeit der Tarife der regulierten Organisation für Verbraucher, indem sie die prognostizierte Wachstumsrate der Bürgerzahlungen vergleicht Versorgungsunternehmen aufgrund der Berücksichtigung der Kosten für die Umsetzung des Investitionsprogramms der regulierten Organisation bei der Festlegung von Tarifen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung mit Beschränkungen der Zahlung von Bürgern für Versorgungsunternehmen, die gemäß den Anforderungen des Wohnungsgesetzes von festgelegt wurden Die Russische Föderation.

Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) hat gemäß § 40 Teil 5 des Bundesgesetzes „Über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ das Recht, unabhängige Organisationen in die Prüfung des Entwurfs eines Investitionsprogramms einzubeziehen um ihre Aussagekraft zu analysieren. Die Gründe für die Verweigerung der Genehmigung des gemäß dem Konzessionsvertrag entwickelten Entwurfs des Investitionsprogramms sind die Nichteinhaltung des Entwurfs des Investitionsprogramms mit den im Konzessionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen, den geplanten Werten der Zuverlässigkeits-, Qualitäts- und Energieeffizienzindikatoren von Objekten der zentralen Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme sowie die Nichteinhaltung der Bedingungen für die Finanzierung des Investitionsprogramms mit den im Konzessionsvertrag festgelegten langfristigen Parametern der Regulierung der Aktivitäten des Konzessionärs.

Absätze 3 - 4 entfallen ab 21.11.2017 - Erlass

Die Grundlage für die Ablehnung der Genehmigung des Entwurfs des Investitionsprogramms durch das Organ der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) ist die Nichteinhaltung des Investitionsprogramms mit der Aufgabenstellung.

Der Grund für die Ablehnung der Genehmigung des Entwurfs des Investitionsprogramms durch die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife ist die Nichtverfügbarkeit der Tarife der regulierten Organisation für Abonnenten, mit Ausnahme des in Klausel genannten Falls 17.2 dieser Regeln.

Im Falle der Weigerung, den Entwurf des Investitionsprogramms zu genehmigen, müssen das Organ der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) und die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife den Grund angeben für die verweigerung.

14. Die regulierte Organisation ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer Ablehnungsmitteilung den Entwurf des Investitionsprogramms fertigzustellen und zur erneuten Genehmigung an die lokale Regierungsbehörde der Siedlung (Stadtbezirk) bzw. zu senden der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Tarifregulierung oder zur Unterzeichnung an das Organ der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) oder die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation senden im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife ein von der regulierten Organisation unterzeichnetes Protokoll der Meinungsverschiedenheiten zum Entwurf des Investitionsprogramms.

Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) oder die Exekutivbehörde eines Subjekts der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Tarifregulierung spätestens 7 Tage nach Erhalt des Protokolls über Meinungsverschiedenheiten an die Entwurf des Investitionsprogramms, ist verpflichtet, diesen zu prüfen, zu unterzeichnen und an die regulierte Organisation zu senden.

Die regulierte Organisation innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum des Eingangs des angegebenen Protokolls der Meinungsverschiedenheiten von der lokalen Regierungsbehörde der Siedlung (Stadtbezirk) oder der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife , ist verpflichtet, den Entwurf des Investitionsprogramms mit dem Protokoll der Meinungsverschiedenheiten zum Entwurf des Investitionsprogramms an das autorisierte Exekutivorgan der Russischen Föderation zur Genehmigung zu senden.

Wenn die regulierte Organisation kein vom Leiter (stellvertretender Leiter) des Organs der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) oder vom Leiter (stellvertretender Leiter) der Exekutivbehörde unterzeichnetes Protokoll der Meinungsverschiedenheiten zum Entwurf des Investitionsprogramms erhält der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung von Tarifen innerhalb der in Absatz 2 dieses Absatzes festgelegten Frist gilt das Protokoll der Meinungsverschiedenheiten zum Entwurf des Investitionsprogramms als vereinbart und der Entwurf des Investitionsprogramms kann an die gesendet werden befugtes Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zur Genehmigung mit dem Protokoll der Meinungsverschiedenheiten zum Entwurf des Investitionsprogramms ohne Unterschrift des Leiters (stellvertretender Leiter) des Organs der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) oder des Leiters (stellvertretender Leiter) der Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife.

15. Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) und die Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife sind verpflichtet, den abgeschlossenen Entwurf des Investitionsprogramms zu prüfen und der regulierten Organisation die Genehmigung mitzuteilen oder Weigerung, die regulierte Organisation innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms zur erneuten Genehmigung zu genehmigen.

Im Falle einer wiederholten Weigerung, den Entwurf des Investitionsprogramms zu genehmigen, erfolgt seine weitere Genehmigung in der in den Absätzen 12-15 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise.

16. Die regulierte Organisation innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Genehmigung durch das Organ der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) und die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife , ist verpflichtet, den Entwurf des Investitionsprogramms zur Genehmigung an die autorisierte Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zu senden.

17. Das autorisierte Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation prüft den Entwurf des Investitionsprogramms und das Protokoll der Meinungsverschiedenheiten zum Entwurf des Investitionsprogramms (falls vorhanden) innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs. Auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse trifft das autorisierte Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation eine Entscheidung über die Genehmigung des Investitionsprogramms oder die Notwendigkeit, es zu verfeinern, und gibt die Gründe für die Ablehnung der Genehmigung des Investitionsprogramms an.

Informationen zu Änderungen:

Durch Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Mai 2014 N 503 wurden die Regeln um Ziffer 17.1 ergänzt

17.1. Die Gründe für die Verweigerung der Genehmigung des Entwurfs des Investitionsprogramms und dessen Übersendung zur Überarbeitung sind:

a) Nichteinhaltung des Investitionsprogramms mit den Anforderungen an den Inhalt des Investitionsprogramms gemäß Absatz 10 dieser Vorschriften;

b) Nichteinhaltung des Investitionsprogramms mit der Leistungsbeschreibung;

c) Nichtverfügbarkeit der Tarife der regulierten Organisation für Abonnenten, außer in dem in Absatz 17.2 dieser Regeln genannten Fall;

d) den Überschuss der Kosten für die Durchführung der Maßnahmen des Investitionsprogramms, die im Entwurf des Investitionsprogramms angegeben sind, über den Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen, bestimmt nach den aggregierten Standards für den Erstellungspreis verschiedene Sorten Kapitalbauanlagen für nichtindustrielle Zwecke und technische Infrastrukturanlagen, die vom Ministerium für Bauwesen und Wohnungsbau und Kommunaldienste der Russischen Föderation genehmigt wurden;

e) den Überschussbetrag der Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen, die gemäß dem Konzessionsvertrag in das genehmigte Investitionsprogramm aufgenommen wurden, und die Kosten für die Durchführung von Maßnahmen, die gemäß dem Konzessionsvertrag in das nach der Eintragung genehmigte Investitionsprogramm aufgenommen wurden Inkrafttreten des Konzessionsvertrages und enthaltend die im Konzessionsvertrag enthaltenen Tätigkeiten, mit Ausnahme der aus dem Anschlussentgelt finanzierten Tätigkeiten (technologische Anbindung), den Höchstbetrag der Ausgaben für die Schaffung und (oder) den Umbau des Konzessionsgegenstandes Vereinbarung und (oder) Modernisierung, Ersatz von veraltetem und physisch abgenutztem anderem Eigentum, das der Konzessionär dem Konzessionär im Rahmen des Konzessionsvertrags übertragen hat, durch ein neues, produktiveres, andere Verbesserung der Eigenschaften und Betriebseigenschaften dieses Eigentums, die angenommen werden vom Konzessionär gemäß Konzessionsvertrag durchzuführen.

Informationen zu Änderungen:

Durch Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Mai 2014 N 503 wurden die Regeln um Ziffer 17.2 ergänzt

17.2. Der Grund für die Verweigerung der Genehmigung des Investitionsprogramms einer regulierten Organisation, die ein Konzessionär ist, kann nicht die Nichtverfügbarkeit der Tarife des Konzessionärs für Abonnenten sein, wenn eine solche Verweigerung dazu führt, dass der Konzessionär die Verpflichtungen des Konzessionärs für den Bau, die Modernisierung und ( oder) Wiederaufbau des Gegenstands des Konzessionsvertrags.

19. Das genehmigte Investitionsprogramm sollte keine Aktivitäten enthalten, für die keine Finanzierungsquellen bereitgestellt werden.

22. Die regulierte Organisation stellt das Investitionsprogramm fertig und sendet es innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Übersendung des Investitionsprogramms zur Überprüfung an das autorisierte Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation.

Das autorisierte Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation ist verpflichtet, den endgültigen Entwurf des Investitionsprogramms der regulierten Organisation in der in den Absätzen 17 und diesen Regeln vorgeschriebenen Weise innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum seiner Vorlage durch die regulierte Organisation zur Prüfung zu prüfen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des überarbeiteten Entwurfs des Investitionsprogramms entscheidet das autorisierte Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über die Genehmigung des Investitionsprogramms oder über die Notwendigkeit, die entstandenen Meinungsverschiedenheiten in der im Abschnitt vorgeschriebenen Weise zu berücksichtigen VI dieser Regeln.

23. Wenn die Genehmigung von Investitionsprogrammen durch das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) durchgeführt wird, sendet die regulierte Organisation den entwickelten Entwurf des Investitionsprogramms zur Genehmigung an das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung des Siedlung (Stadtbezirk).

24. Das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung prüft den Entwurf des Investitionsprogramms innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs des Projekts:

für eine Organisation, die regulierte Tätigkeiten auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags ausführt - für die Einhaltung der Klauseln 10, 10.1 und 10.2 dieser Regeln;

für eine Organisation, die keine regulierten Tätigkeiten auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags ausführt - für die Einhaltung der Klauseln 7 und 10.1 dieser Regeln.

Das gemäß Artikel 40 Teil 5 des Bundesgesetzes „Über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ autorisierte Organ der örtlichen Selbstverwaltung hat das Recht, unabhängige Organisationen in die Prüfung des Investitionsprogramms einzubeziehen, um seine Gültigkeit zu analysieren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Investitionsprogramms entscheidet das zuständige Organ der kommunalen Selbstverwaltung über die Genehmigung des Investitionsprogramms oder über die Notwendigkeit seiner Überarbeitung unter Angabe der Gründe für die Ablehnung der Genehmigung des Investitionsprogramms gemäß Abschnitt 17.1 dieser Regeln.

Das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung sendet spätestens 3 Arbeitstage nach dem Datum der Entscheidung über die Genehmigung des Investitionsprogramms oder der Notwendigkeit, es zu verfeinern, eine Benachrichtigung darüber an die regulierte Organisation.

25. Wenn die autorisierte lokale Regierungsbehörde entschieden hat, das Investitionsprogramm zur Überarbeitung zu senden, muss die regulierte Organisation das Investitionsprogramm fertigstellen und es innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Investitionsprogramms zur erneuten Prüfung an die autorisierte lokale Regierungsbehörde senden zur Überarbeitung.

Das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung ist verpflichtet, den endgültigen Entwurf des Investitionsprogramms der regulierten Organisation gemäß Absatz 24 dieser Regeln innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum seiner Vorlage durch die regulierte Organisation zur erneuten Prüfung zu prüfen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des abgeschlossenen Entwurfs des Investitionsprogramms entscheidet das autorisierte Organ der örtlichen Selbstverwaltung über die Genehmigung des Investitionsprogramms oder über die Notwendigkeit, die entstandenen Meinungsverschiedenheiten in der in Abschnitt VI dieser Geschäftsordnung vorgeschriebenen Weise zu berücksichtigen .

26. Wenn der Entwurf des Investitionsprogramms den in den Absätzen 7 und diesen Regeln festgelegten Anforderungen entspricht, übermittelt das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) den Entwurf des Investitionsprogramms zur Genehmigung an die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit von der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife.

Die Genehmigung des Entwurfs des Investitionsprogramms durch die Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Regulierung der Tarife erfolgt auf ähnliche Weise wie das in den Absätzen 12-16 dieser Vorschriften für die Genehmigung vorgesehene Verfahren des Investitionsprogramms, das von der autorisierten Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation genehmigt wurde.

32. Das befugte Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder das bevollmächtigte Organ der lokalen Selbstverwaltung genehmigt das Investitionsprogramm vor dem 30. Oktober des Jahres vor Beginn des Investitionsprogramms.

Das Investitionsprogramm einer regulierten Organisation, die einen Konzessionsvertrag abgeschlossen hat, wird im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Konzessionsvertrags vom autorisierten Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder dem autorisierten Organ der Russischen Föderation genehmigt lokale Selbstverwaltung spätestens 30 Kalendertage ab dem Datum, an dem der Entwurf des Investitionsprogramms zur Genehmigung übermittelt wurde, einschließlich des Entwurfs des Investitionsprogramms, der gemäß Absatz 22 oder diesen Regeln fertiggestellt wurde, für die gesamte Laufzeit des Investitionsprogramms, beginnend mit dem aktuellen Regulierungszeitraum.

33. Die regulierte Organisation hat das Recht, beim bevollmächtigten Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder beim bevollmächtigten Organ der lokalen Selbstverwaltung einen Antrag auf Anpassung des Investitionsprogramms zu stellen, auch für die gesamte Dauer seiner Gültigkeit, unter Berücksichtigung von Änderungen der Bedingungen für die Tätigkeit der regulierten Organisation sowie in Fällen, die im Bundesgesetz "Über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung" vorgesehen sind.

Bei der Anpassung des Investitionsprogramms ist es nicht gestattet, die Höhe der Eigenmittel zu verringern, die Finanzierungsquellen für das Investitionsprogramm sind und bei der Festlegung der Tarife gemäß den Grundsätzen der Preisgestaltung durch Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom datiert werden 13. Mai 2013 N 406 „Über die staatliche Regulierung der Tarife im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“, sowie die Verschlechterung der Planwerte für Zuverlässigkeits-, Qualitäts- und Energieeffizienzindikatoren festgelegt Vergangenes Jahr Gültigkeitsdauer des Investitionsprogramms, mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt, Übertragung von eigentümerlosem Eigentum und Aufnahme von Maßnahmen zum Wiederaufbau und (oder) Modernisierung dieses Eigentums in das Investitionsprogramm, sowie Änderungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung B. Fälle, in denen die erlassenen Bundesgesetze und (oder) andere ordnungsrechtliche Rechtsakte der Russischen Föderation, Subjekte der Russischen Föderation, lokale Behörden zu einer Verschlechterung der Position der regulierten Organisation in der Weise führen, dass ihr weitgehend das entzogen wird es war berechtigt, sich bei der Genehmigung des Investitionsprogramms darauf zu verlassen, einschließlich der Einführung eines Regimes von Verboten und Beschränkungen für eine regulierte Organisation, die ihre Position im Vergleich zu dem Regime verschlechtert, das gemäß den aufsichtsrechtlichen Rechtsakten der Russischen Föderation konstituierende Einheiten war der Russischen Föderation, lokale Behörden zum Zeitpunkt der Genehmigung des Investitionsprojekts Programme.

Die Anpassung des Investitionsprogramms erfolgt auf Grundlage der Leistungsbeschreibung für die Anpassung des Investitionsprogramms. Die Aufgabenstellung für die Anpassung des Investitionsprogramms enthält die in Absatz 7 dieser Regeln festgelegten Bestimmungen und (oder) andere Bestimmungen des genehmigten Investitionsprogramms, dessen Anpassung durchgeführt wird. Diese Bestimmungen sind in der Leistungsbeschreibung für die Anpassung des Investitionsprogramms gemäß dem Antrag auf Erteilung der Leistungsbeschreibung für die Anpassung des Investitionsprogramms enthalten, der von der regulierten Organisation an die autorisierte lokale Regierungsbehörde gesendet wird, die die Bedingungen zuvor genehmigt hat Referenz für die Entwicklung des Investitionsprogramms.

Das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung genehmigt die Aufgabenstellung für die Anpassung des Investitionsprogramms spätestens 15 Arbeitstage nach Eingang des Antrags der regulierten Organisation und spätestens 3 Arbeitstage nach dem Datum der Genehmigung des spezifizierten Aufgabenstellung sendet es an die beaufsichtigte Organisation, um einen Entwurf für die Anpassung des Investitionsprogramms zu entwickeln.

34. Zur Anpassung des Investitionsprogramms legt die regulierte Organisation dem autorisierten Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder dem autorisierten Organ der lokalen Selbstverwaltung einen Entwurf der Anpassung des Investitionsprogramms vor, der auf der Grundlage entwickelt wurde die Aufgabenstellung für die Anpassung des Investitionsprogramms. Der Entwurf der Anpassung des Investitionsprogramms muss Vorschläge für die Aufnahme neuer Maßnahmen in das Investitionsprogramm, die Verschiebung der Durchführung von Maßnahmen und die Änderung der Kosten ihrer Durchführung sowie Materialien und Dokumente enthalten, die die Notwendigkeit der Anpassung begründen Investitionsprogramm.

Der Anpassungsentwurf des Investitionsprogramms (der unter anderem für das laufende Jahr genehmigt wurde) wird vor dem 30. August des laufenden Jahres von der regulierten Organisation an das autorisierte Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder das autorisierte Organ der Russischen Föderation gesendet kommunale Selbstverwaltung.

Die Anpassung des Investitionsprogramms erfolgt in der in den Absätzen 12 - 26 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise. Das autorisierte Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung ist verpflichtet, vor dem 20. November des Jahr, in dem der Entwurf der Anpassung des Investitionsprogramms an das autorisierte Exekutivorgan, die Behörden der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder ein autorisiertes Organ der lokalen Selbstverwaltung übermittelt wurde.

Einreichung eines Antrags auf Anpassung des Investitionsprogramms (genehmigt unter anderem für das laufende Jahr) durch eine regulierte Organisation in Bezug auf Maßnahmen zum Anschluss (technologischer Anschluss) an zentrale Kaltwasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme und entsprechende Herstellung Änderungen daran können ganzjährig vorgenommen werden.

Im Falle von Änderungen oder Ausschluss von Maßnahmen des Investitionsprogramms, der Verschiebung ihrer Umsetzung, sollten die geplanten Werte der Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung entsprechend angepasst werden.

35. Die regulierte Organisation hat das Recht, die Liste der Aktivitäten des Investitionsprogramms innerhalb von 10 Prozent der Kosten seiner Umsetzung zu ändern, sofern eine solche Änderung keine Erhöhung der Gesamtkosten für die Umsetzung des Investitionsprogramms mit sich bringt ein ganzes.

Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Annahme des genannten Beschlusses benachrichtigt die regulierte Organisation das autorisierte Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk), die das Investitionsprogramm genehmigt hat .

Die Kosten der regulierten Organisation, die im Zusammenhang mit der Annahme dieses Beschlusses entstehen, werden bei der Festsetzung der Tarife in der Weise berücksichtigt, die in den durch den Erlass genehmigten Grundsätzen der Preisgestaltung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung festgelegt ist

36. Entscheidungen des autorisierten Exekutivorgans des Subjekts der Russischen Föderation oder des autorisierten Organs der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) über die Genehmigung des Investitionsprogramms, über die Anpassung des Investitionsprogramms unterliegen der offiziellen Veröffentlichung in der für die Veröffentlichung von Akten staatlicher Behörden des Subjekts der Russischen Föderation oder von Akten lokaler Regierungen vorgeschriebenen Weise (im Falle der Übertragung der Befugnis der lokalen Regierung zur Genehmigung von Investitionsprogrammen).

Informationen zu Änderungen:

Die Regeln wurden durch Klausel 36.1 vom 21. November 2017 ergänzt - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. November 2017 N 1390

36.1. Eine Änderung der Kosten einer regulierten Organisation, die im Zusammenhang mit der Annahme einer Entscheidung gemäß Absatz 36 dieser Regeln entstanden ist, wird bei der Festsetzung (Anpassung) der Tarife gemäß den Grundsätzen der Preisgestaltung im Wasserbereich berücksichtigt Versorgung und Abwasserentsorgung, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Mai 2013 N 406 „Über die staatliche Regulierung der Tarife im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“.

V. Aktionspläne

37. Aktionspläne zur Angleichung der Qualität von Trink- und Warmwasser an die festgelegten Anforderungen werden von einer regulierten Organisation entwickelt und unterliegen der Vereinbarung mit den Gebietskörperschaften der föderalen Exekutivorgane, die die sanitäre und epidemiologische Aufsicht der Länder ausüben (im Folgenden bezeichnet wie die Gebietskörperschaften).

38. Ein Plan zur Verringerung der Einleitung von Schadstoffen, anderen Stoffen und Mikroorganismen wird gemäß den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen entwickelt und von Organisationen, die Wasserentsorgung durchführen, im Einvernehmen mit den Exekutivbehörden der konstituierenden Einheit genehmigt der Russischen Föderation, die lokale Regierungsbehörde der Siedlung (Stadtbezirk) und die Gebietskörperschaft.

39. Vor dem 1. Juli des Jahres, das dem Jahr des Beginns des Umsetzungszeitraums des Aktionsplans vorausgeht, legt die regulierte Organisation den Aktionsplan der Gebietskörperschaft zur Genehmigung vor.

40. Die Gebietskörperschaft prüft den Aktionsplan innerhalb von 30 Tagen und übermittelt die Schlussfolgerungen über ihre Zustimmung oder Ablehnung der Zustimmung zum Aktionsplan an das autorisierte Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung von die Siedlung (Stadtteil) und die reglementierte Organisation.

41. Die Grundlage für die Verweigerung der Genehmigung des Aktionsplans ist die Unmöglichkeit, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen im Bereich des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens einer Person innerhalb von 7 Jahren nach Beginn der Umsetzung des Aktionsplans zu erfüllen .

42. Lehnt die Gebietskörperschaft die Genehmigung des Aktionsplans ab, ist die regulierte Organisation verpflichtet, den Aktionsplan fertigzustellen und ihn innerhalb von 14 Tagen zur erneuten Prüfung einzusenden.

Die Gebietskörperschaft prüft den abgeschlossenen Aktionsplan erneut und stimmt ihm innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur erneuten Prüfung zu.

43. Im Falle einer wiederholten Weigerung, den Aktionsplan zu genehmigen, erfolgt seine weitere Genehmigung in der in Absatz 42 dieser Geschäftsordnung vorgeschriebenen Weise.

VI. Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten bei der Vereinbarung und Genehmigung von Investitionsprogrammen

44. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bei der Koordinierung und Genehmigung des Investitionsprogramms hat die regulierte Organisation das Recht, dem befugten Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder dem bevollmächtigten Organ der lokalen Selbstverwaltung einen Vergleich vorzulegen ( kreisfreien Stadt) einen Antrag auf Beilegung der entstandenen Meinungsverschiedenheiten (im Folgenden Antrag genannt).

45. Das Antragsformular und die Liste der beigefügten Dokumente werden vom autorisierten Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder vom autorisierten Organ der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) festgelegt.

46. ​​​​Die Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten wird ausgesetzt, wenn dies erforderlich ist zusätzliche Information einschließlich der Prüfung.

47. Die Wiederaufnahme der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten erfolgt nach Beseitigung der Gründe, die als Grundlage für die Aussetzung der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten dienten.

Die Aussetzung (Wiederaufnahme) der Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten erfolgt auf der Grundlage einer Entscheidung des autorisierten Exekutivorgans der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder des autorisierten Organs der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) in Form von eine Bestellung.

Die Gründe für die Aussetzung der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten sind in der Entscheidung über die Aussetzung der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten anzugeben.

48. Die Prüfung von Meinungsverschiedenheiten kann beendet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird, wenn:

b) Rücknahme des Antrags durch die beaufsichtigte Organisation;

c) bei der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten, einschließlich der Ergebnisse einer Prüfung, Umstände offenlegen, die darauf hindeuten, dass die Prüfung der im Antrag enthaltenen Fragen nicht in die Zuständigkeit des bevollmächtigten Exekutivorgans der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder der Russischen Föderation fällt bevollmächtigtes Organ der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk ).

49. Entscheidungen des befugten Exekutivorgans der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder des bevollmächtigten Organs der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) zur Aussetzung, Wiederaufnahme oder Beendigung der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten werden innerhalb von 3 Arbeitstagen ab gesendet das Datum ihrer Übernahme in die regulierte Organisation. Diese Entscheidungen enthalten beschreibende, motivierende und auflösende Teile.

50. Die Prüfung von Meinungsverschiedenheiten erfolgt in Schlichtungssitzungen unter Teilnahme von Vertretern des bevollmächtigten Exekutivorgans der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder des bevollmächtigten Organs der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk), des Tarifregulierungsorgans , das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) und selbstständige Organisationen auf Einladung von Vertretern der reglementierten Organisation.

Datum, Uhrzeit und Ort der Schlichtungssitzung müssen den Vertretern dieser Gremien und Organisationen spätestens 5 Werktage vor dem Tag ihrer Abhaltung mitgeteilt werden.

51. Der Verlauf der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten spiegelt sich im Protokoll wider, in dem Folgendes angegeben ist:

a) Datum und Ort der Behandlung von Meinungsverschiedenheiten;

b) die Essenz des betrachteten Problems;

c) Informationen über Dokumente, die die Identität belegen und die Autorität der an der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten beteiligten Personen bestätigen;

d) mündliche Erklärungen und Eingaben von Personen, die an der Behandlung von Meinungsverschiedenheiten teilnehmen;

e) Informationen über die Materialien, die bei der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten untersucht wurden;

f) andere Informationen, die der Entscheidung zugrunde lagen;

52. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und Sekretär der Schlichtungssitzung unterzeichnet. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie des Protokolls wird den Teilnehmern der in Absatz 50 dieser Geschäftsordnung genannten Schlichtungssitzung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Datum ihrer Unterzeichnung zugesandt.

53. Die aufgrund der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten getroffene Entscheidung ist für die in Absatz 50 genannten Gremien und Organisationen bindend

54. Gegen die aufgrund der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten getroffene Entscheidung kann in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise Berufung eingelegt werden.

VII. Kontrolle über die Umsetzung von Investitionsprogrammen

55. Die Kontrolle über die Durchführung von Investitionsprogrammen wird durch das autorisierte Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) ausgeübt.

56. Die Kontrolle über die Umsetzung von Investitionsprogrammen umfasst:

a) Kontrolle über den Zeitpunkt der Umsetzung des Zeitplans für die Umsetzung der Aktivitäten des Investitionsprogramms;

b) Kontrolle über die Finanzierung von Projekten, die von Investitionsprogrammen vorgesehen sind;

c) Überwachung der Erreichung geplanter Werte von Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung während der Durchführung von Investitionsprogrammen;

d) Kontrolle über die Verwendung der Zahlung für den Anschluss (technologische Verbindung) an Objekte des zentralen Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersystems;

e) Durchführung von Inspektionen der Durchführung von Investitionsprogrammen, einschließlich Überwachung ihrer Durchführung im Hinblick auf den Bau (Umbau, Modernisierung) von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung;

f) Analyse und Verallgemeinerung von Berichten über die Umsetzung von Investitionsprogrammen regulierter Organisationen;

Informationen zu Änderungen:

Mit Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Mai 2014 wurde N 503, Paragraph 56 um den Unterabsatz „g“ ergänzt.

g) Kontrolle über die Erfüllung der Bedingungen für Investitionsverpflichtungen in Bezug auf geschlossene Warmwasserversorgungssysteme und einzelne Objekte solcher Systeme in dem Fall, der in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Privatisierung vorgesehen ist.

57. Regulierte Organisationen legen vierteljährlich spätestens 45 Tage nach Ende des Berichtsquartals Berichte über die Durchführung von Investitionsprogrammen für das vorangegangene Quartal dem autorisierten Exekutivorgan eines Subjekts der Russischen Föderation oder dem autorisierten Organ der lokalen Selbstverwaltung vor -Regierung einer Siedlung (Stadtbezirk).

Jährlich, spätestens 45 Tage nach dem Jährlichen Jahresabschlüsse, legen regulierte Organisationen dem autorisierten Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder dem autorisierten Organ der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) Berichte über die Durchführung von Investitionsprogrammen für das Vorjahr vor.

58. Das autorisierte Exekutivorgan einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder das autorisierte Organ der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk), das jährlich die Kontrolle über die Durchführung von Investitionsprogrammen gemäß Absatz 55 dieser Regeln ausübt, vor dem 1. Mai des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres der Tarifregulierungsbehörde sowie dem Ministerium für Bauwesen und Wohnungsbau und Kommunaldienste der Russischen Föderation Informationen über die Ergebnisse der in Absatz 56 dieser Vorschriften vorgesehenen Kontrolle vorlegen .

Regeln
Entwicklung, Genehmigung und Anpassung von Produktionsprogrammen von Organisationen, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung bereitstellen
(genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Juli 2013 N 641)

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Entwicklung, Genehmigung und Anpassung der Produktionsprogramme von Organisationen fest, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung unter Verwendung zentralisierter Systeme (im Folgenden jeweils regulierte Organisationen, Produktionsprogramme) bereitstellen, Anforderungen an den Inhalt von Produktionsprogrammen, das Verfahren zur Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten bei der Genehmigung von Produktionsprogrammen und das Verfahren zur Überwachung ihrer Durchführung.

2. Der Entwurf des Produktionsprogramms wird von einer regulierten Organisation entwickelt und vom autorisierten Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Tarifregulierung oder vom Organ der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) genehmigt. , wenn das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation ihr die Befugnis zur Durchführung der staatlichen Regulierung der Tarife übertragen hat (im Folgenden - autorisierte Stelle).

3. Das Produktionsprogramm wird für die Dauer der regulierten Tarife der regulierten Organisation entwickelt.

4. Das Produktionsprogramm umfasst Maßnahmen zur Durchführung der laufenden (operativen) Tätigkeiten der regulierten Organisation und zur Wartung der Einrichtungen zentraler Warmwasserversorgungssysteme, Kaltwasserversorgung (im Folgenden als zentrale Wasserversorgungssysteme bezeichnet) und (oder ) Abwasserentsorgung in einem Zustand, der den festgelegten Anforderungen der technischen Vorschriften entspricht , mit Ausnahme des Baus, der Rekonstruktion und der Modernisierung solcher Einrichtungen.

5. Das Produktionsprogramm umfasst:

a) einen Pass des Produktionsprogramms mit folgenden Informationen:

den Namen der regulierten Organisation, für die das Produktionsprogramm entwickelt wird, ihren Standort;

den Namen der autorisierten Stelle, die das Produktionsprogramm genehmigt hat, ihren Standort;

der Zeitraum der Umsetzung des Produktionsprogramms;

b) eine Liste geplanter Maßnahmen zur Reparatur von Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität, der Warmwasserqualität und (oder) der Abwasserbehandlung, Maßnahmen zur Energieeinsparung und die Energieeffizienz zu verbessern, einschließlich der Reduzierung von Wasserverlusten während des Transports;

h) einen Bericht über die Durchführung des Produktionsprogramms für die abgelaufene Regulierungsperiode (für das abgelaufene Jahr der langfristigen Regulierungsperiode);

i) Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Kundendienstes.

6. Das Volumen des Finanzbedarfs, der für die Durchführung der Aktivitäten des Produktionsprogramms erforderlich ist, um die zentralen Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme in einem Zustand zu erhalten, der den festgelegten Anforderungen der technischen Vorschriften entspricht, mit Ausnahme des Baus und der Rekonstruktion und Modernisierung solcher Anlagen, wird unter Berücksichtigung der aggregierten geschätzten Standards für Nichtproduktionsanlagen und technische Infrastruktur bestimmt, die vom Ministerium für Bauwesen und Wohnungswesen und Kommunaldienste der Russischen Föderation genehmigt wurden.

III. Entwicklung, Genehmigung und Anpassung des Produktionsprogramms

7. Der Entwurf des Produktionsprogramms wird unter Berücksichtigung von Folgendem entwickelt:

a) die Ergebnisse einer technischen Untersuchung zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme;

b) geplante Werte von Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme;

c) Entscheidungen des Organs der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtteil), die Warmwasserversorgung über offene Wärmeversorgungssysteme (Warmwasserversorgung) einzustellen und Abonnenten, deren Einrichtungen an solche Systeme angeschlossen sind, auf andere Warmwasserversorgungssysteme zu übertragen.

8. Die regulierte Organisation (mit Ausnahme der regulierten Organisationen, die zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme, einzelne Einrichtungen solcher Systeme auf der Grundlage eines im laufenden Jahr abgeschlossenen Konzessionsvertrags besitzen) sendet einen Entwurf des Produktionsprogramms zur Genehmigung an der autorisierten Stelle vor dem 1. Mai des Jahres, das dem Jahr des Beginns der Durchführungsperiode des Produktionsprogramms vorausgeht.

Wenn eine regulierte Organisation zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme, einzelne Einrichtungen solcher Systeme auf der Grundlage eines im laufenden Jahr abgeschlossenen Konzessionsvertrags besitzt, sendet eine solche regulierte Organisation vor Dezember einen Entwurf des Produktionsprogramms zur Genehmigung an die autorisierte Stelle 1 des laufenden Jahres.

9. Die autorisierte Stelle prüft innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Entwurfs des Produktionsprogramms, ob es den in Absatz 5 dieser Vorschriften festgelegten Anforderungen (im Folgenden als Anforderungen bezeichnet) entspricht.

Erfüllt der Entwurf des Produktionsprogramms die Anforderungen nicht, benachrichtigt die zugelassene Stelle die regulierte Organisation darüber und sendet ihr den Entwurf des Produktionsprogramms zur Überarbeitung zurück.

Die regulierte Organisation ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung den Entwurf des Produktionsprogramms fertigzustellen und ihn der autorisierten Stelle zur erneuten Prüfung vorzulegen.

Die autorisierte Stelle hat das Recht, unabhängige Organisationen in die Prüfung des Produktionsprogramms einzubeziehen, um seine Gültigkeit zu analysieren.

10. Wenn der Entwurf des Produktionsprogramms den Anforderungen entspricht, bewertet das autorisierte Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation die Verfügbarkeit der Tarife der regulierten Organisation für die Abonnenten, berechnet unter Berücksichtigung der wirtschaftlich gerechtfertigten Kosten für die Umsetzung des Produktionsprogramms . Die angegebenen Tarife gelten als erschwinglich für Abonnenten, wenn ihre Größe nicht dazu führt, dass der Grenzindex der maximal möglichen Tarifänderung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung überschritten wird, der für die nächste Regulierungsperiode von der Bundeskartellbehörde im Durchschnitt für festgelegt wurde eine konstituierende Einheit der Russischen Föderation, oder wenn die Entscheidung über die Genehmigung der Tarife, die zur Überschreitung des festgelegten Grenzindex führt, mit dem Föderalen Antimonopoldienst in der vorgeschriebenen Weise vereinbart wurde.

14. Die Prüfung des überarbeiteten Entwurfs des Produktionsprogramms erfolgt durch die zugelassene Stelle innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des erneuten Eingangs.

15. Die zugelassene Stelle genehmigt das Produktionsprogramm spätestens am 20. Dezember des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem mit der Umsetzung des Produktionsprogramms begonnen wurde.

16. Die Entscheidung über die Genehmigung des Produktionsprogramms unterliegt der offiziellen Veröffentlichung in der Weise, die für die Veröffentlichung von Akten staatlicher Behörden einer Teileinheit der Russischen Föderation vorgeschrieben ist.

17. Die Anpassung des Produktionsprogramms erfolgt durch die regulierte Organisation im Falle einer Änderung der Bedingungen für die Durchführung von Maßnahmen des Produktionsprogramms, die zu einer Erhöhung der Kosten ihrer Durchführung führen, einschließlich im Falle a Änderung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die sich auf die Bedingungen für die Umsetzung des Produktionsprogramms auswirkt.

Die regulierte Organisation legt der berechtigten Stelle einen Entwurf des geänderten Produktionsprogramms (Neuauflage des Produktionsprogramms) vor, der Vorschläge zur Aufnahme neuer Maßnahmen in das Produktionsprogramm enthalten muss, zur Verschiebung der Umsetzung der Maßnahmen des Produktionsprogramms und für die Änderung der Kosten dieser Maßnahmen sowie Materialien und Unterlagen, die die Notwendigkeit einer Anpassung des Produktionsprogramms belegen.

Die Prüfung und Genehmigung der Vorschläge der regulierten Organisation zur Änderung des Produktionsprogramms durch die autorisierte Stelle erfolgt in der in den Absätzen 8-11 dieser Vorschriften vorgeschriebenen Weise.

18. Bei der Anpassung des Produktionsprogramms, die eine Erhöhung des für seine Durchführung erforderlichen Finanzbedarfs mit sich bringt, werden diese Finanzanforderungen bei der Festsetzung der Tarife in der Weise berücksichtigt, die in den genehmigten Grundsätzen der Preisgestaltung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung festgelegt ist per Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Mai 2013 N 406.

IV. Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten bei der Genehmigung von Produktionsprogrammen

19. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bei der Genehmigung des Produktionsprogramms hat die regulierte Organisation das Recht, einen Antrag an die autorisierte Stelle zu stellen, um die entstandenen Meinungsverschiedenheiten zu lösen.

20. Das Antragsformular und die Liste der beigefügten Dokumente werden von der zuständigen Stelle festgelegt.

21. Die Prüfung von Meinungsverschiedenheiten wird ausgesetzt, wenn es erforderlich ist, zusätzliche Informationen, einschließlich einer Prüfung, einzuholen.

22. Die Wiederaufnahme der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten erfolgt nach Beseitigung der Gründe, die als Grundlage für die Aussetzung der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten dienten.

Die Aussetzung und Wiederaufnahme der Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten erfolgt auf der Grundlage einer Entscheidung der zuständigen Stelle in Form einer Anordnung.

Die Gründe für die Aussetzung der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten müssen in der Entscheidung der befugten Stelle über die Aussetzung der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten angegeben werden.

Die Entscheidung über die Aussetzung (Erneuerung) der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten wird innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum des Eintritts (Beseitigung) dieser Umstände getroffen.

Wenn eine Entscheidung getroffen wird, die Prüfung von Meinungsverschiedenheiten auszusetzen, wird ihre Prüfung ab dem Datum der Annahme dieser Entscheidung beendet und ab dem Datum der Entscheidung fortgesetzt, die Prüfung von Meinungsverschiedenheiten wieder aufzunehmen.

23. Die Prüfung von Meinungsverschiedenheiten kann beendet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird, wenn:

a) Liquidation der beaufsichtigten Organisation;

b) Zurücknahme des Antrags durch den Antragsteller;

c) während der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten, einschließlich der Ergebnisse der Prüfung, Umstände offenlegen, die darauf hindeuten, dass die Prüfung der im Antrag enthaltenen Fragen nicht in die Zuständigkeit der befugten Stelle fällt.

24. Die Entscheidung der autorisierten Stelle, die Prüfung von Meinungsverschiedenheiten innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Annahme auszusetzen (erneuern oder zu beenden), enthält beschreibende, motivierende und auflösende Teile.

25. Die Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten erfolgt in Schlichtungssitzungen unter Teilnahme von Vertretern der zuständigen Stelle, des örtlichen Selbstverwaltungsorgans der Siedlung (Stadtbezirk), unabhängiger Organisationen mit Einladung von Vertretern der regulierten Organisation.

und) Entscheidung mit beschreibenden, motivierenden und auflösenden Teilen.

27. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und Sekretär der Schlichtungssitzung unterzeichnet. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie des Protokolls wird den Teilnehmern der in Absatz 25 dieser Geschäftsordnung genannten Schlichtungssitzung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Datum ihrer Unterzeichnung zugesandt.

28. Die Entscheidung der autorisierten Stelle, die aufgrund der Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten angenommen wurde, ist für die in Absatz 25 dieser Regeln genannten Stellen und Organisationen bindend und muss innerhalb von 1 Monat nach ihrer Annahme ausgeführt werden, es sei denn in der Entscheidung wird eine andere Frist angegeben.

29. Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle, die aufgrund der Prüfung von Meinungsverschiedenheiten angenommen wurde, kann gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren Berufung eingelegt werden.

V. Kontrolle über die Durchführung von Produktionsprogrammen

30. Die Kontrolle über die Umsetzung der Produktionsprogramme wird von der autorisierten Stelle durchgeführt.

31. Die Kontrolle über die Umsetzung von Produktionsprogrammen umfasst:

a) Überwachung des Zeitplans für die Umsetzung von Zeitplänen für die Umsetzung von Aktivitäten von Produktionsprogrammen;

b) Kontrolle der geplanten Werte von Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme;

c) Kontrolle über die Finanzierung von Maßnahmen, die in Produktionsprogrammen zur Reparatur von zentralen Wasserversorgungs- und (oder) Sanitäranlagen vorgesehen sind, Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität, der Warmwasserqualität und (oder) der Abwasserqualität Wasseraufbereitung, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz von Einrichtungen, zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Wasserentsorgungssysteme, Maßnahmen zur Reduzierung von Wasserverlusten während des Transports;

d) Durchführung von Inspektionen der Umsetzung von Produktionsprogrammen, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität, der Warmwasserqualität und (oder) der Abwasserbehandlung, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz von zentralisierten Objekten Wasserversorgungs- und (oder) Sanitärsysteme, Maßnahmen zur Reduzierung von Wasserverlusten während des Transports.

32. Regulierte Organisationen legen der autorisierten Stelle jährlich vor dem 1. April Berichte über die Umsetzung der Produktionsprogramme für das Vorjahr vor.

3. Abschnitt 4 der Regeln für die Entwicklung, Genehmigung und Anpassung von Investitionsprogrammen für Organisationen, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung bereitstellen, die durch diesen Beschluss genehmigt wurden, tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

REGELN FÜR DIE ENTWICKLUNG, GENEHMIGUNG UND ANPASSUNG VON INVESTITIONSPROGRAMMEN VON ORGANISATIONEN, DIE WARMWASSERVERSORGUNG, KALTWASSERVERSORGUNG UND (ODER) WASSERENTSORGUNG BEREITSTELLEN

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Entwicklung, Vereinbarung, Genehmigung und Anpassung von Investitionsprogrammen für Organisationen fest, die Warmwasserversorgung, Kaltwasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung mit zentralisierten Systemen bereitstellen (mit Ausnahme von Organisationen, die Warmwasser mit offenen Warmwasserversorgungssystemen bereitstellen). ) (im Folgenden jeweils - Investitionsprogramm, regulierte Organisationen), einschließlich Aktionsplänen zur Anpassung der Trinkwasserqualität an die festgelegten Anforderungen, Aktionspläne zur Anpassung der Warmwasserqualität an die festgelegten Anforderungen, Anforderungen an die Zusammensetzung von Investitionsprogrammen, das Verfahren zur Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten bei der Genehmigung von Investitionsprogrammen und das Verfahren zur Überwachung ihrer Durchführung.

2. Der Entwurf des Investitionsprogramms wird von einer regulierten Organisation entwickelt, das Investitionsprogramm wird von dem autorisierten Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation oder dem autorisierten Organ der lokalen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) genehmigt, wenn das Gesetz gilt des Subjekts der Russischen Föderation verleiht ihm die Befugnis, das Investitionsprogramm zu genehmigen (im Folgenden als autorisiertes Organ der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk) bezeichnet).

3. Wenn das Investitionsprogramm vom autorisierten Exekutivorgan einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation genehmigt wird, unterliegt der Entwurf des Investitionsprogramms der Vereinbarung mit den lokalen Regierungen der Siedlungen (Stadtbezirke), auf deren Territorium sich die Objekte des zentralisierten Kaltwassers befinden Versorgungssystem, zentrales Warmwasserversorgungssystem (im Folgenden als zentrale Systeme Wasserversorgung bezeichnet) und (oder) Wasserentsorgungs- und Investitionsanlagen von Abonnenten, denen Wasser zugeführt wird und von denen Abwasser unter Verwendung dieser Systeme erhalten wird (im Folgenden als Kommunalverwaltungen von Siedlungen (Stadtbezirken) gemäß den Absätzen 12 - 15 dieser Regeln.

5. Wenn sich die Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgungssysteme und Kapitalbauanlagen von Abonnenten, die mit Wasser versorgt werden und (oder) von denen Abwasser unter Verwendung dieser Systeme erhalten wird, innerhalb der Grenzen mehrerer Teileinheiten des befinden Russische Föderation, das Investitionsprogramm wird von der autorisierten Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation genehmigt, in der das Volumen des gelieferten und (oder) erhaltenen Abwassers von Abonnenten in physischer Hinsicht den größten Anteil (Prozentsatz) der Gesamtmenge ausmacht Volumen des gelieferten und (oder) empfangenen Abwassers in Form von Sachleistungen, im Einvernehmen mit den zuständigen Organen der Exekutive, den Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation, auf deren Territorium ein Teil der Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung liegt Systeme befindet.

Wenn das Gesetz einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation die Befugnis zur Genehmigung des Investitionsprogramms auf das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtbezirk) und auf Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung sowie auf Kapital überträgt Bauanlagen von Abonnenten, die mit Wasser versorgt werden und (oder) Abwasser über diese Systeme erhalten, befinden sich innerhalb der Grenzen mehrerer Siedlungen (Stadtbezirke), das Investitionsprogramm wird von der autorisierten Stelle der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung genehmigt (Stadtteil), in dem die Menge des gelieferten und (oder) empfangenen Abwassers von Abonnenten physikalisch gesehen den größten Anteil (Prozent) der Gesamtmenge des gelieferten Wassers und (oder) empfangenen Abwassers in physikalischer Hinsicht ausmacht, in Übereinstimmung mit die autorisierten Organe der lokalen Selbstverwaltung von Siedlungen (Stadtbezirken), auf deren Territorium sich ein Teil der Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) der Abwasserentsorgungssysteme befindet.

6. Der Entwurf des Investitionsprogramms wird auf der Grundlage des Mandats für die Entwicklung des Investitionsprogramms der regulierten Organisation (im Folgenden als Mandat bezeichnet) entwickelt. Die Aufgabenstellung wird von der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtkreis) entwickelt und genehmigt.

Wenn sich die Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung und (oder) der Abwassersysteme und der Kapitalbauanlagen der Abonnenten, an die Wasser geliefert wird und (oder) von denen Abwasser über diese Systeme erhalten wird, innerhalb der Grenzen mehrerer Siedlungen (Stadtbezirke) befinden, die Die Aufgabenstellung wird im Einvernehmen mit den Organen der örtlichen Selbstverwaltung der Siedlungen (Stadtbezirke) entwickelt, in deren Grenzen sich die angegebenen Objekte befinden.

Für diese Zwecke ist das kommunale Selbstverwaltungsorgan der Siedlung (Stadtbezirk), auf dessen Territorium die Menge des zugeführten Wassers und (oder) des von Abonnenten erhaltenen Abwassers den größten Anteil (Prozentsatz) der Gesamtmenge des zugeführten Wassers ausmacht und (oder) erhaltenes Abwasser in Form von Sachleistungen, entwickelt und sendet die Aufgabenstellung an die örtlichen Selbstverwaltungsorgane der Siedlungen (Stadtbezirke), auf deren Territorium sich Objekte der zentralen Wasserversorgung und (oder) Kanalisationssysteme und Investitionsobjekte befinden Abonnenten befinden, an die Wasser geliefert wird und (oder) von denen Abwasser mit diesen Systemen erhalten wird (im Folgenden - Abonnenten).

Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane der Siedlungen (Stadtkreise) einigen sich auf die Aufgabenstellung oder übermitteln innerhalb von 30 Tagen Vorschläge zur Änderung der Aufgabenstellung an die kommunale Selbstverwaltungsbehörde der Siedlung (Stadtkreis), die die Aufgabenstellung entwickelt hat ab dem Datum des Eingangs des Mandats zur Genehmigung.

Die Selbstverwaltungsbehörde der Siedlung (Stadtkreis), die die Aufgabenstellung entwickelt hat, ist verpflichtet, die Vorschläge der Selbstverwaltungen der Siedlungen (Stadtkreise), denen die Aufgabenstellung zur Genehmigung übermittelt wurde, zu berücksichtigen und die überarbeitete Aufgabenstellung zur erneuten Genehmigung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Vorschläge, um entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Wenn die Selbstverwaltungen der Siedlungen (Stadtkreise) sich gegenseitig ausschließende Vorschläge vorgelegt haben, berücksichtigt die Aufgabenstellung die Vorschläge der Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtkreise), auf deren Gebiet die Wassermenge zugeführt oder aufgenommen wird Abwasser von Abonnenten ist der größte Anteil (Prozentsatz) des Gesamtvolumens des gelieferten Wassers oder erhaltenen Abwassers in physikalischer Hinsicht.

a) eine Liste der Bauanlagen von Abonnenten, die an zentrale Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme angeschlossen werden müssen, oder eine Liste der Gebiete, in denen sich solche Anlagen befinden, mit Angabe der Standorte der angeschlossenen Anlagen, Lasten und Anschlussbedingungen;

c) eine Liste von Maßnahmen für den Bau, die Modernisierung und (oder) den Wiederaufbau von Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme, in denen die geplanten Werte der Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten angegeben sind, die erreicht werden sollten infolge der Umsetzung solcher Maßnahmen;

d) eine Liste von Maßnahmen zum Schutz zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme und ihrer einzelnen Einrichtungen vor menschengemachten, natürlichen Bedrohungen und Terroranschlägen, um Notfällen vorzubeugen, das Risiko zu verringern und die Folgen von Notfällen zu mildern.

8. In den Fällen der §§ 23, 24 und 26 des Bundesgesetzes "Über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung" soll die Aufgabenstellung die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen zur Angleichung der Trinkwasserqualität umfassen festgelegten Anforderungen, den Aktionsplan zur Angleichung der Warmwasserqualität an die festgelegten Anforderungen und den Plan zur Verringerung der Einleitung von Schadstoffen, anderen Stoffen und Mikroorganismen (im Folgenden Aktionspläne genannt).

9. Das Organ der örtlichen Selbstverwaltung einer Siedlung (Stadtkreis) genehmigt die Aufgabenstellung bis zum 1. März des Jahres, das dem Jahr des Beginns der geplanten Geltungsdauer des Investitionsprogramms vorausgeht, spätestens jedoch 3 Tage nach dem Datum seiner Genehmigung sendet es an die regulierte Organisation für die Entwicklung des Investitionsprogramms.

10. Das Investitionsprogramm umfasst Baumaßnahmen sowie Maßnahmen zur Modernisierung und (oder) Rekonstruktion von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung, die eine Änderung der technischen Eigenschaften dieser Objekte sicherstellen und eine Änderung der beinhalten Anschaffungs- (Voll-)Kosten des modernisierten und (oder) rekonstruierten Objekts, dessen Realisierbarkeit in den Schemata der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung begründet ist. Das Investitionsprogramm muss enthalten:

den Namen des autorisierten Exekutivorgans des Subjekts der Russischen Föderation oder des autorisierten Organs der lokalen Selbstverwaltung der Siedlung (Stadtbezirk), die das Investitionsprogramm genehmigt hat, sowie seinen Standort;

geplante Werte von Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme, die von der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation separat für jedes Jahr während der Durchführung der Investition festgelegt wurden Programm. Wenn die Schaffung zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme, ihrer einzelnen Einrichtungen, die Modernisierung und (oder) Rekonstruktion zentraler Wasserversorgungs- und (oder) Abwassersysteme oder solcher Einrichtungen durch einen Konzessionsvertrag oder eine Vereinbarung über die vorgesehen sind Bedingungen für die Durchführung regulierter Tätigkeiten im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die geplanten Werte der Indikatoren für Zuverlässigkeit, Qualität und Energieeffizienz von Objekten der zentralen Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgung und der Zeitpunkt ihrer Erreichung, vorausgesetzt für das genehmigte Investitionsprogramm, müssen mit den geplanten Werten dieser Indikatoren und dem Zeitpunkt ihrer Erreichung übereinstimmen, die jeweils durch den Konzessionsvertrag oder den Vertrag über die Bedingungen für die Durchführung der regulierten Tätigkeiten im Bereich der Wasserversorgung festgelegt wurden und Hygiene;

b) eine Liste der Aktivitäten für die Erstellung der Projektdokumentation, den Bau, die Modernisierung und (oder) den Wiederaufbau bestehender Anlagen der zentralen Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme, ihre kurze Beschreibung, einschließlich der Begründung für ihre Notwendigkeit, die Höhe der Kosten für den Bau, die Modernisierung und (oder) den Wiederaufbau jedes der durch die Maßnahmen vorgesehenen Objekte der zentralen Wasserversorgungs- und (oder) Abwasserentsorgungssysteme (in den prognostizierten Preisen des entsprechenden Jahres, bestimmt unter Verwendung der in der Prognose von festgelegten prognostizierten Preisindizes die sozioökonomische Entwicklung der Russischen Föderation für das nächste Geschäftsjahr und den Planungszeitraum, genehmigt vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation), Beschreibung und Standort der im Bau befindlichen, modernisierten und zentralisierten Wasserversorgungs- und (oder) Sanitäranlagen (oder) Rekonstruktion, die eine eindeutige Identifizierung solcher Einrichtungen und die wichtigsten technischen Merkmale solcher Einrichtungen liefert vor und nach der Durchführung der Veranstaltung;

Klarstellung (Schreiben Nr. 06-1-18/13790 vom 4. Dezember 2013 des Finanzministeriums der Republik Belarus.)

Das Finanzministerium teilt nach Prüfung des Antrags des Gesundheitsministeriums zum Verfahren zur Anwendung des Ministerratsbeschlusses Nr. 641 vom 19.07.2013 Folgendes mit.
In Übereinstimmung mit Absatz 24 der Verordnung über das Verfahren zur Bildung außerbudgetärer Fonds, die Durchführung von Ausgaben im Zusammenhang mit einkommenschaffenden Aktivitäten, die Anweisungen und das Verfahren für die Verwendung von Mitteln, die einer Haushaltsorganisation zur Verfügung stehen (im Folgenden bezeichnet wie die Verordnungen), genehmigt durch den Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 19. Juli 2013 Nr. 641, monatlich, für jede Einnahmequelle wird die Höhe des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben bestimmt, der bei der bleibt Verfügung über die Haushaltsorganisation.
Die Anweisungen für die Verwendung außerbudgetärer Mittel werden in Artikel 25 der Verordnung festgelegt.
Gemäß Abs. 4, Absatz 25, außerbudgetäre Mittel in Form des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben, die der Organisation zur Verfügung stehen, werden verwendet, um zusätzliche Anreizzahlungen an Mitarbeiter einer Haushaltsorganisation zu leisten, die auf der Grundlage eines Tarifvertrags, einer Vereinbarung festgelegt werden, andere lokale Rechtsvorschriften, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung erlassen wurden. Diese Zahlungen erfolgen vorbehaltlich des Fehlens überfälliger Schulden der Haushaltsorganisation für Zahlungen an den Haushalt, staatliche Sondermittel und Zahlungen für Waren (Arbeiten, Dienstleistungen).
Daher Anreizzahlungen an Mitarbeiter, die sich mit der Bereitstellung befassen bezahlte Dienste, wenn eine Überfälligkeit vorliegt Abbrechnungsverbindlichkeiten im Allgemeinen werden sie für eine Haushaltsorganisation, einschließlich für Haushaltsfonds, nicht erstellt.
In Übereinstimmung mit Abschnitt 2 der Anweisung über das Verfahren zur Organisation und Durchführung der Ausführung des republikanischen Haushalts, der lokalen Haushalte, des Haushalts des staatlichen außerbudgetären Fonds für den sozialen Schutz der Bevölkerung des Ministeriums für Arbeit und sozialen Schutz des Republik Belarus für Ausgaben, genehmigt durch den Erlass des Finanzministeriums vom 27.07.2011
Nr. 63, die Ausführung des republikanischen Haushalts erfolgt durch das System der Staatskassen.
Wenn eine Haushaltsorganisation im Rahmen der zugewiesenen Haushaltszuweisungen rechtzeitig, gemäß den durch das Abkommen oder die Gesetzgebung von Belarus festgelegten Bedingungen, in der vorgeschriebenen Weise Dokumente für die Zahlung von Haushaltsverpflichtungen bei den staatlichen Finanzbehörden eingereicht und registriert hat , einschließlich der Zahlung für Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), ist die vorzeitige Überweisung von Geldern von den Konten der Staatskasse auf die Konten der Lieferanten keine Schuld einer Haushaltsorganisation.
Aufgrund der Tatsache, dass das Haushaltsgesetzbuch und die Verordnungen die Bildung von Fonds, einschließlich Fonds für materielle Anreize und Produktionsentwicklung, ab dem 1. Juli 2013 nicht vorsehen, gelten die im Beschluss Nr. 152 festgelegten Normen in Bezug auf die Bestimmungen für die Die Bildung und Verwendung von Mitteln wurde aufgehoben.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, dass alle Aspekte, die in die Zuständigkeit des Finanzministeriums zu Fragen der Reflexion bei der Berichterstattung fallen, beibehalten werden Buchhaltung, Budgetierung in Form von Mitteln, wird in den Verordnungsrechtsakten des Finanzministeriums berücksichtigt.


VV Amarin, erster stellvertretender Finanzminister.

Regierung der Russischen Föderation

Über Änderungen der Regeln für den technologischen Anschluss von Leistungsempfängern von Verbrauchern elektrischer Energie, Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie sowie von Netzorganisationen und anderen Personen gehörenden elektrischen Netzanlagen an elektrische Netze

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Regeln für den technologischen Anschluss von Stromempfängern von Verbrauchern elektrischer Energie, Stromerzeugungsanlagen sowie elektrischen Netzanlagen im Besitz von Netzorganisationen und anderen Personen an genehmigte elektrische Netze vorgenommen werden durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2004 Nr. 861 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2004, Nr. 52, Art. 5525; 2007, Nr. 14, Art. 1687; 2010, Nr. 40, Art. 5086; 2012, Nr. 23, Art. 3008; Nr. 52, Art. 7525).

2. Das Energieministerium der Russischen Föderation und der Föderale Dienst für ökologische, technologische und nukleare Überwachung werden ihre Vorschriften innerhalb von 90 Tagen mit dieser Resolution in Einklang bringen.

Vorsitzender der Regierung der Russischen Föderation D. MEDVEDEV


Genehmigt


ÄNDERUNGEN

die in den Regeln für den technologischen Anschluss von Stromempfängern von Verbrauchern elektrischer Energie von Objekten zur Erzeugung elektrischer Energie sowie von elektrischen Netzanlagen im Besitz von Netzorganisationen und anderen Personen an elektrische Netze enthalten sind

1. Fügen Sie Paragraph 18(5) wie folgt hinzu:

„18(5). Der Antragsteller, dessen maximale Leistung der Stromempfangsgeräte weniger als 150 kW beträgt, hat das Recht, der Netzorganisation auf Initiative die von ihm gemäß Absatz 18 Buchstabe „c“ dieser Vorschriften erstellte Konstruktionsdokumentation zur Bestätigung vorzulegen seine Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen.

Die Netzorganisation sowie das zuständige Subjekt der betrieblichen Versandkontrolle, sofern mit einem solchen Subjekt der betrieblichen Versandkontrolle die technischen Spezifikationen nach Maßgabe dieser Vorschriften zu vereinbaren sind, bestätigen die Übereinstimmung der eingereichten Unterlagen mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen oder geben dem Antragsteller Auskunft über die Nichtübereinstimmung der eingereichten Unterlagen mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen . Die Frist für die Bestätigung der Übereinstimmung der Dokumentation mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen sollte 10 Tage ab dem Datum, an dem die Netzorganisation die Dokumentation vom Antragsteller erhalten hat, nicht überschreiten, und wenn die technischen Bedingungen Gegenstand einer Vereinbarung gemäß diesen Regeln mit der sind relevanten Gegenstand der betrieblichen Versandkontrolle, soll die Frist 25 Tage nicht überschreiten. Gleichzeitig beziehen sich die Maßnahmen der Netzorganisation sowie des jeweiligen Gegenstands der betrieblichen Versandkontrolle auf die Bestätigung und (oder) Information des Antragstellers über die Einhaltung (Nichterfüllung) der eingereichten Unterlagen die Erfordernisse der technischen Bedingungen, werden von diesen unentgeltlich durchgeführt.

2. In Paragraf 30 Absatz 3 Absatz 3 werden die Worte „Im Falle einer komplexen Art des technologischen Anschlusses (bei Anschluss von Stromerzeugungsanlagen mit einer Höchstleistung von mehr als 5 MW oder Stromempfangsgeräten mit einer Höchstleistung von at mindestens 670 kW)" sind durch die Worte zu ersetzen

„Sind die technischen Bedingungen nach Maßgabe dieser Vorschriften mit dem jeweiligen Subjekt der betrieblichen Versandkontrolle abzustimmen“,